pafl: Schulgesetz: Qualitätskontrolle bei Privat-Matura sichert Anerkennung
(ots)
Vaduz, 14. Februar (pafl) -
Die Regierung hat zuhanden des Landtags eine Stellungnahme zur Abänderung des Schulgesetzes und des Gesetzes über die Schulzahnpflege verabschiedet. In der Stellungnahme werden die Fragen beantwortet, die von den Landtagsagbeordneten anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage gestellt wurden.
Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Bedingungen, unter denen Schüler und Schülerinnen eines privaten Gymnasiums die Matura erlangen können. Die Regierung hält in ihrer Stellungnahme fest, dass sowohl der Weg über das staatliche als auch der Weg über das private Gymnasium zur gleichen allgemeinen Reife und zur Studierfähigkeit im Sinne des Schulgesetzes führen müssen. Am Ende des privaten Maturitätslehrganges muss deshalb als Qualitätskontrolle eine externe, umfassende staatliche Prüfung stattfinden. Maturitätszeugnisse stellt ausschliesslich der Staat aus. Nur so lässt sich rechtfertigen, dass private Anbieter von Maturitätslehrgängen Schüler und Schülerinnen ohne staatliche Bewilligung aufnehmen können, während der Zugang zum staatlichen Gymnasium restriktiv gehandhabt wird.
Um die Qualität der Maturitätsprüfungen für Privatschülerinnen und - schüler sicherzustellen, soll nach schweizerischem Vorbild eine Veordnung erarbeitet werden. In der Verordnung sollen vor allem folgende Eckpunkte geregelt werden: Durchführung der Prüfungen durch eine staatliche Kommission; Maturitätsprüfung in zwei Teilprüfungen; Festlegen der Zulassungsbedingungen; Festlegen der Prüfungsinhalte, Festlegen der Anforderungsprofile und Kompetenzen der Prüfer.
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Schulamt
Dr. Jürg Dinkelmann, Amtsleiter-Stv.
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