pafl: Abänderung des Ärztegesetzes in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 7. März (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärztegesetzes verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in liechtensteinisches Recht übernommen. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Mai 2007. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Wesentliche Neuerungen der Richtlinie, die im Ärzte- und Veterinärgesetz umzusetzen sind, betreffen die verstärkte Zusammenarbeit beziehungsweise ein verstärkter Informationsaustausch der Behörden der einzelnen Vertragsstaaten des EWRA sowie die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie erfolgt in den jeweiligen Verordnungen zum Ärzte- und Veterinärgesetz.
Diese Richtlinie ersetzt alle bisherigen Richtlinien über die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Für Bestimmungen der Diplomanerkennung, welche nicht durch berufsspezifische Gesetze, wie das Ärzte- oder Veterinärgesetz, geregelt werden, findet das Gesetz über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen subsidiär Anwendung. Dieses Gesetz wird derzeit ebenso einer Revision unterzogen.
Mit der Gesetzesrevision werden sowohl im Ärzte- als auch im Veterinärgesetz zusätzlich notwendige Anpassungen vorgenommen. So werden im Ärztegesetz die Bestimmungen über den Ärzteausweis abgeändert und im Veterinärgesetz werden die Zuständigkeiten für die Konzessionserteilung von Tierärzten neu an die Amtsstelle übertragen.
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