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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Ärztegesetzes in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 7. März (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärztegesetzes 
verabschiedet. Damit wird die Richtlinie 2005/36/EG über die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen in liechtensteinisches Recht 
übernommen. Die Vernehmlassung dauert bis 31. Mai 2007. Der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren
Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden.
Wesentliche Neuerungen der Richtlinie, die im Ärzte- und 
Veterinärgesetz umzusetzen sind, betreffen die verstärkte 
Zusammenarbeit beziehungsweise ein verstärkter Informationsaustausch 
der Behörden der einzelnen Vertragsstaaten des EWRA sowie die 
Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs. Die vollständige 
Umsetzung der Richtlinie erfolgt in den jeweiligen Verordnungen zum 
Ärzte- und Veterinärgesetz.
Diese Richtlinie ersetzt alle bisherigen Richtlinien über die 
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen. Für Bestimmungen der 
Diplomanerkennung, welche nicht durch berufsspezifische Gesetze, wie 
das Ärzte- oder Veterinärgesetz, geregelt werden, findet das Gesetz 
über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen 
Befähigungsnachweisen subsidiär Anwendung. Dieses Gesetz wird derzeit
ebenso einer Revision unterzogen.
Mit der Gesetzesrevision werden sowohl im Ärzte- als auch im 
Veterinärgesetz zusätzlich notwendige Anpassungen vorgenommen. So 
werden im Ärztegesetz die Bestimmungen über den Ärzteausweis 
abgeändert und im Veterinärgesetz werden die Zuständigkeiten für die 
Konzessionserteilung von Tierärzten neu an die Amtsstelle übertragen.

Pressekontakt:

Ressort Gesundheit
Karin Zech-Hoop
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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