pafl: Reform des Finanzzuweisungssystems in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 16. März (pafl) -
Die Regierung hat den Entwurf für eine Reform des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden und die Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze genehmigt und in die Vernehmlassung bis 30. Juni 2007 gegeben. Damit wird die zweite Phase des Gesamtprojektes "Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Gemeinden" gestartet.
Mit dem vorliegenden Reformvorschlag werden das System für die Zuweisung von Landessteuern an die Gemeinden neu geregelt und die erkannten Schwächen der geltenden Regelung überwiegend eliminiert. Gegenüber dem heutigen einnahmenorientierten System will die Regierung ein System etablieren, welches sich stärker an der Ausgabenseite der Gemeinden und damit am Finanzbedarf orientiert.
Die heute noch vorhandenen Kürzungsmechanismen sollen nach dem Vorschlag der Regierung nicht mehr spielen und damit unter anderem die gezielte Reservenbildung der Gemeinden nicht mehr bestrafen. In einem ersten Schritt soll die Differenz zwischen der Steuerkraft einer Gemeinde und dem für alle Gemeinden einheitlich definierten Finanzbedarf ausgeglichen werden, während in einem zweiten Schritt der Tatsache Rechnung getragen wird, dass kleinere Gemeinden aufgrund des Grössennachteils einen höheren Finanzbedarf pro Kopf der Bevölkerung haben.
Zudem schlägt die Regierung vor, das System der Pauschal- und Grossprojektsubventionen aufzulösen und das bisherige durchschnittliche Subventionsvolumen grösstenteils über das neue Finanzzuweisungssystem zu kompensieren.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen bezogen werden.
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