pafl: Übernahme der Prospektrichtlinie
(ots)
Vaduz, 4. April 2007 (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Prospektgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Damit übernimmt Liechtenstein die Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und die Änderungen der Richtlinie 2001/34/EG (Prospektrichtlinie), welche in das EWR-Abkommen übernommen wurde, in liechtensteinische Recht.
Ziel der Prospektrichtlinie ist die Harmonisierung des Rechtsrahmens und die Vollendung des Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäischer Ebene. Gemeinschaftsweit soll dadurch ein gleichwertiger Anlegerschutz erreicht und der Zugang zu Anlagekapital seitens der Emittenten erleichtert werden. Die wesentlichen Aspekte bei der Umsetzung der Prospektrichtlinie sind:
- Verbesserung der Qualität der Informationen, welche den Anlegern durch Emittenten zur Verfügung gestellt werden. Dabei steht vor allem die verstärkte Harmonisierung beim Erstellen und beim Inhalt eines Prospekts sowie im Hinblick auf den Informations- und Offenlegungspflichten seitens der Emittenten im Vordergrund.
- Einrichtung eines Verfahrens für die Einmalzulassung von Prospekten (Europapass). Ist ein Prospekt in einem EWR-Mitgliedstaat zugelassen, wird er im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dank eines vereinheitlichten Notifikationsverfahrens akzeptiert.
Die Prospektrichtlinie wird in Liechtenstein durch die Totalrevision des Prospektgesetzes sowie durch eine Ergänzung des Gesetzes über die Investmentunternehmen umgesetzt. Aufgrund der Umbenennung des Prospektgesetzes bedarf es ebenfalls einer Anpassung des Finanzmarktaufsichtgesetzes. Die EG-Prospektverordnung bedarf keiner Umsetzung, sie gilt es unmittelbar anzuwenden.
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