pafl: Übernahme der anteilmässigen Schulgeldkosten für Brückenangebote im Bildungswesen
(ots)
Vaduz, 5. April (pafl) -
Das Land wird für in Liechtenstein wohnhafte Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Sekundarstufe I, die schweizerische Brückenangebote nutzen, das Schulgeld bis auf den selben Betrag übernehmen, wie ihn die schweizerischen Schulabgängerinnen und Schulabgänger im jeweiligen Schulstandortkanton zu leisten haben. Diese Regelung soll unseren Jugendlichen den Zugang an diese staatlichen Brückenangebote ausserhalb der Landesgrenzen ermöglichen.
Bildungsangebote, die eine Brücke zwischen der obligatorischen Schulzeit und einer beruflichen Grundbildung (Berufslehre) oder einer weiterführenden Schule bauen, werden als so genannte Brückenangebote bezeichnet. Mit dem Freiwilligen 10. Schuljahr in Schaan steht für jährlich rund 80 Schulabgängerinnen und Schulabgänger ein bewährtes und differenziertes Brückenangebot zur Verfügung. Für rund ein Dutzend, vorwiegend weibliche Jugendliche, pro Jahr macht es Sinn, ein Brückenangebot ausserhalb des Landes zu nutzen, wie beispielsweise das Hauswirtschaftsjahr, die Haushaltungsschule Broderhaus in Sargans, das Sarganserländer Sozialjahr, den Integrationskurs, sowie den Vorkurs für gestalterische Berufe.
Auf das kommende Schuljahr 2007/2008 hat der Kanton St. Gallen seine Palette an Brückenangeboten vereinheitlicht. Den kantonal und inskünftig auch den in Liechtenstein wohnhaften Teilnehmenden wird ein Schulgeld je nach Angebot in der Höhe von 500 bis 2'000 Franken verrechnet, den ausserkantonal Teilnehmenden neu die vollen Kosten, was eine deutliche Zunahme der Schulgelder mit sich bringt. Diese Neuausrichtung hätte für Jugendliche aus Liechtenstein Konsequenzen, wenn sie eines dieser Brückenangebote nutzen möchten. Mit der Übernahme der Mehrkosten durch das Land will die Regierung Schulabgängerinnen und Schulabgängern, die den Einstieg in die Berufswelt noch nicht geschafft haben oder aus anderen Gründen erst später mit einer Berufsausbildung beginnen können, den Einstieg in die Berufswelt erleichtern.
Teilnehmende, die vor Schulbeginn Sommer 2007/2008 ein schweizerisches Brückenangebot begonnen haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (Tel. 236 72 00 oder 236 72 12) in Schaan.
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