pafl: Verkehrsregelnverordnung abgeändert
(ots)
Vaduz, 11. April (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. April 2007 die Verkehrsregelnverordnung abgeändert. Die Änderungen betreffen die Ausnahmebewilligungen für das Befahren von mit einem Fahrverbot belegten Strassen. Grundsätzlich können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses für das Befahren von solchen Strassen Ausnahmen in schriftlicher Form bewilligt werden.
Ausnahmebewilligungen werden von der Motorfahrzeugkontrolle für Zufahrtsstrassen zu Alpen (Alpstrassen), mit einem Fahrverbot belegte Landstrassen, mit einem befristeten Fahrverbot belegte Land- und Gemeindestrassen sowie mit einem Fahrverbot belegte Gemeindestrassen erteilt, sofern das Fahrverbot mehrere Gemeinden betrifft. Bei allen übrigen Gemeindestrassen wird die Bewilligung vom zuständigen Gemeindevorsteher erteilt.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft.
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