pafl: International vergleichbare Arbeitslosenquote wird eingeführt
(ots)Anpassung der Berechnungsweise
Die Regierung hat beschlossen, die Berechnungsweise der liechtensteinischen Arbeitslosenquote anzupassen, um sie international vergleichbar zu machen. Mit dieser Anpassung wird sich die Arbeitslosenquote erhöhen. Gleichzeitig wird die Definition der Arbeitslosen an die internationalen Standards angeglichen, wodurch sich die Gesamtzahl der Arbeitslosen verringert. Die Publikation der neuen Daten erfolgt Ende Mai.
Neue Arbeitslosenstatistik in Vorbereitung
Die Umstellung auf eine international vergleichbare Arbeitslosenquote erfolgt im Zusammenhang mit dem Aufbau einer neuen Arbeitslosenstatistik. Die neue Arbeitslosenstatistik wird detaillierte Informationen zur Struktur der Arbeitslosigkeit in Liechtenstein liefern. Diese Informationen bilden eine Basis für vertiefte Analysen der Arbeitslosigkeit in Liechtenstein. Sie erlauben es, die bestehenden Massnahmen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit zu überprüfen und weitere Massnahmen zu entwickeln. Die amtliche Statistik wird die neue Arbeitslosenstatistik Ende Mai 2007 publizieren und dabei Daten verwenden, die von den Abteilungen Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung des Amtes für Volkswirtschaft erfasst werden.
Die Zahl der Arbeitslosen verringert sich
Die neue Arbeitslosenquote orientiert sich an den Definitionen von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg. Diese internationalen Vorgaben beeinflussen nicht nur die Arbeitslosenquote, sondern auch die Zahl der Arbeitslosen. Gemäss den europäischen Definitionen gelten Personen, die sich vorübergehend in einem Zwischenverdienst befinden, nicht als arbeitslos, da sie zu diesem Zeitpunkt über eine Arbeitsstelle verfügen. Dieselbe Regelung wendet das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) an. In den schweizerischen Arbeitslosenzahlen des SECO gelten Personen mit einem Zwischenverdienst ebenfalls nicht als arbeitslos.
Bis anhin zählte man in Liechtenstein die Personen mit Zwischenverdienst zu den Arbeitslosen, wenn sie bei der Arbeitsvermittlung des Amtes für Volkswirtschaft registriert waren. Mit der Umstellung auf die international vergleichbare Definition der Arbeitslosen wird sich die Gesamtzahl der als arbeitslos geltenden Personen somit verringern, weil Personen mit einem Zwischenverdienst nicht mehr mitgezählt werden.
Arbeitslosenquote steigt dennoch an
Die Arbeitslosenquote zeigt das Verhältnis der "Arbeitslosen" zu den "Erwerbspersonen". Dabei gibt es zwei unterschiedliche Zählweisen für die Erwerbspersonen: Das Arbeitsortprinzip und das Wohnortprinzip.
Die bisher veröffentlichte Arbeitslosenquote Liechtensteins beruht auf dem Arbeitsortprinzip, d.h. als Erwerbspersonen gelten alle in Liechtenstein Beschäftigten, inklusive der Zupendler aus dem Ausland. Beim Wohnortprinzip gelten die in Liechtenstein wohnhaften Beschäftigten (inklusive Wegpendler, aber ohne Zupendler) als Erwerbspersonen. Die Arbeitslosen selbst werden beim Wohnortprinzip auch als Erwerbspersonen gezählt, weil sie für einen Erwerb zur Verfügung stehen. In den europäischen Staaten wird in der Regel das Wohnortprinzip für die Berechnung der Arbeitslosenquote angewendet, was auch von Eurostat empfohlen wird. Die neue liechtensteinische Arbeitslosenquote wird sich ebenfalls auf das Wohnortprinzip abstützen.
Internationale Vergleichbarkeit erwünscht
Die bisherige liechtensteinischen Arbeitslosenquote konnte aufgrund unterschiedlicher Definitionen nicht mit den Arbeitslosenquoten anderer Staaten verglichen werden. Durch die Umstellung auf die europäischen Definitionen wird die Arbeitslosenquote international vergleichbar. Auf diese Weise kann den Wünschen des Landtages und der Öffentlichkeit nach einer besseren Vergleichbarkeit der liechtensteinischen Arbeitslosenquote Rechnung getragen werden.
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Christian Brunhart
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