pafl: Mindestgrenze für Mehrwertsteuerbefreiung
(ots)
Vaduz, 25. April (pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Gesetz über die Mehrwertsteuer abgeändert. Diese Abänderung hat zur Folge, dass die Mindestgrenze für die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Privatgegenständen im Reiseverkehr von 400 Franken auf 300 Franken herabgesetzt wird. Weiters muss neu der Nachweis der Ausfuhr mit der zollamtlich gestempelten besonderen Veranlagungsverfügung erbracht werden. Bisher war dies mit der zollamtlich gestempelten Kopie der Ausfuhrdeklaration möglich.
Diese Änderung wurde notwendig, nachdem das Eidgenössische Finanzdepartement die Verordnung über die Steuerbefreiung von Inlandlieferungen von Privatgegenständen zwecks Ausfuhr im Reiseverkehr erlassen hat. Diese Verordnung steht im Zusammenhang mit der Schaffung der neuen schweizerischen Zollgesetzgebung und tritt auf 1. Mai 2007 in Kraft. Nachdem Liechtenstein die Mehrwertsteuer parallel mit der Schweiz eingeführt hat, erfordert die neue Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements eine Abänderung von Artikel 36 der liechtensteinischen Mehrwertsteuerverordnung.
Die Verordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft
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