pafl: Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes
(ots)
Vaduz, 29. April (pafl) -
Das geltende Strafvollzugsrecht stammt grösstenteils aus dem Jahre 1983 und wurde zu einer Zeit geschaffen, als sich die tatsächlichen Verhältnisse von der heutigen Realität des Strafvollzuges noch sehr unterschieden haben. Die Regierung hat nun einen Bericht und Antrag zur Totalrevision des Strafvollzugsgesetzes vorgelegt, welche das Recht des Strafvollzuges wesentlich konsistenter regelt, als dies bisher der Fall war. Das neue Strafvollzugsrecht soll damit mehr Rechtssicherheit sowohl für die Gefangenen als auch für das Strafvollzugspersonal schaffen und ein modernes Verständnis der Menschenrechte widerspiegeln.
Die vorgeschlagenen neuen Bestimmungen des Strafvollzugsrechts wurden vom österreichischen Strafvollzugsgesetz rezipiert, um ein reibungsloses Zusammenspiel mit den Bestimmungen der Strafprozessordung und dem Strafgesetzbuch zu gewährleisten, welche ebenfalls aus dem österreichischen Recht rezipiert worden sind. Zudem wird so dem engen Zusammenhang mit dem österreichischen Strafvollzugssystem Rechnung getragen, da mehrjährige Freiheitsstrafen in der Regel in österreichischen Strafanstalten vollzogen werden. Des Weiteren wird mit der Gesetzesvorlage der rechtsstaatliche Gedanke verstärkt, indem die Bestimmungen des Strafvollzuges künftig auf Gesetzesstufe normiert werden. Schliesslich werden die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) betreffend die Behandlung der Untersuchungsgefangenen zeitgemässer gestaltet, um zu vermeiden, dass die Letztgenannten schlechter gestellt würden als Strafgefangene.
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