pafl: Neues Gerichtsorganisationsgesetz verabschiedet
(ots)
Vaduz, 2. Mai (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gerichtsorganisationsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit dem vorgelegten Entwurf soll die Grundlage für eine moderne Struktur der ordentlichen Gerichte (Landgericht, Obergericht und Oberster Gerichtshof) geschaffen werden.
Das neue Gerichtsorganisationsgesetz soll die erforderliche rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Ergebnisse der seit Herbst 2003 laufenden Reorganisation der Strukturen der ordentlichen Gerichte schaffen und das veraltete Gerichtsorganisationsgesetz aus dem Jahre 1922 ablösen. Dadurch können die Rechtssicherheit erhöht und die Grundlage für eine flexiblere, an die heutigen Erfordernisse angepasste Organisationsstruktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Fürstentums Liechtenstein geschaffen werden.
Die zentralen Punkte der Gesetzesvorlage sind:
- die verstärkte Wahrnehmung der Dienstaufsicht über die Richter durch die vorgesetzten Gerichtspräsidenten; - die Schaffung einer Konferenz der Gerichtspräsidenten zur Regelung von gerichtsübergreifenden Angelegenheiten und zur Koordination in Justizverwaltungsaufgaben unter den Gerichten; - die Definition der Aufgaben und Festlegung der Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Organen der Justizverwaltung; - die Schaffung einer Verwaltungsleiterstelle mit Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der Justizverwaltung; - die Regelung der Rechte und Pflichten der nicht-richterlichen Angestellten unter Verweis auf die Gesetzesvorlage für ein neues Staatspersonalgesetz; - die Regelung der Ausschluss- und Ablehnungsgründe für die Richter und die anderen Gerichtspersonen für alle Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.
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