pafl: Verordnungen zur Waldwirtschaft abgeändert
(ots)
Vaduz, 23. Mai (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Mai 2007 zwei Verordnungen betreffend die Waldwirtschaft abgeändert. Dies betrifft die Verordnung über Umfang und Leistung von Abgeltungen und Finanzhilfen im Rahmen des Waldgesetzes und die Verordnung über Waldreservate und Sonderwaldflächen.
Im Rahmen des Regelungsverfahrens zwischen Land und Gemeinden mussten seinerzeit zusätzlich zum Waldgesetz auch die Waldverordnung und die Verordnung über Waldreservate und Sonderwaldflächen angepasst werden. Während die Korrekturen im Waldgesetz vorgenommen wurden, sind die zwei gegenständlichen Verordnungen noch nicht erlassen worden.
Bei der abgeänderten Fassung der Verordnung über Umfang und Leistung von Abgeltungen und Finanzhilfen im Rahmen des Waldgesetzes ändert sich im Vergleich zur bestehenden Verordnung aus dem Jahr 1995 substanziell nichts. Es geht hier ausschliesslich um die Anpassung der Subventionssätze an die neue Regelung zwischen Land und Gemeinden.
Auch bei der abgeänderten Fassung der Verordnung über Waldreservate und Sonderwaldflächen ändert sich im Vergleich zur bestehenden Verordnung aus dem Jahr 2000 substanziell sehr wenig: Das Flächenverzeichnis wurde auf der Basis der inzwischen erfolgten genaueren Abgrenzung der Perimeter aktualisiert. Je eine Sonderwald- und eine Reservatsfläche mussten aufgehoben werden. Die Erweiterung der Deponie Rain in Vaduz hatte die Auflösung der Sonderwaldfläche "Im Rain" zur Folge und das Waldreservat "Tüfloch" musste aufgegeben werden, da es mit der Schutzfunktion nicht zu vereinbaren war. Ansonsten werden mit dieser Abänderung ausschliesslich die Subventionssätze an die neue Regelung zwischen Land und Gemeinden angepasst.
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