Interpharma begrüsst Humanforschungsgesetz, wendet sich aber gegen Überregulierung
Basel (ots)
Die forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz begrüssen grundsätzlich die Vorentwürfe für einen Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen und für ein Humanforschungsgesetz. Der Gesetzesentwurf enthält jedoch teilweise unnötige Hürden für die Forschung. Dem Schutz der Würde des Menschen und der Förderung der medizinischen Forschung soll in gleichem Masse Rechnung getragen werden.
Interpharma hält eine Regelung der Forschung am Menschen für notwendig, um die Würde und Persönlichkeit des Menschen zu schützen und gleichzeitig die medizinische Forschung am Menschen zu fördern. Der Vorentwurf für einen Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen und für ein Humanforschungsgesetz wird grundsätzlich begrüsst.
Die forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz sprechen sich für eine Bundeslösung mit regionalen Ethikkommissionen aus und unterstützen das vereinfachte Verfahren für Multizenterstudien. Aufsichts- und Vollzugsaufgaben sollen jedoch weiterhin den Behörden übertragen werden.
Der Vorentwurf enthält sinnvolle Regelungsansätze zur Forschung mit menschlichen biologischen Proben. Namentlich sind die abgestuften Einwilligungslösungen zu begrüssen, welche eine Generaleinwilligung, eine spezifische Einwilligung oder einen Widerspruch umfassen. Auch die Möglichkeit, Biobanken je nach Bedarf mit anonymen oder verschlüsselten Proben und Daten zu betreiben, wird unterstützt.
Der zentralen Bedeutung der medizinischen Forschung für Gesundheit und Gesellschaft wird im Gesetzesentwurf jedoch ungenügend Rechnung getragen. So werden beispielsweise Forschungsprojekten mit anonymisierten Proben und Daten unnötige Hürden auferlegt. Dies behindert vor allem die Forschung in den Spitälern, in KMUs und in den akademischen Institutionen.
Die medizinische Forschung findet zunehmend in einem internationalen Rahmen statt. Der Forschungsplatz Schweiz ist dabei einer zunehmenden internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Dem Verfassungsartikel und dem Humanforschungsgesetz muss es deshalb gelingen, dem Schutzbedürfnis der Personen in der Forschung Geltung zu verschaffen und gleichzeitig die guten Rahmenbedingungen für die medizinische Forschung in unserem Land zu stärken.
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