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Interpharma

Interpharma begrüsst Humanforschungsgesetz, wendet sich aber gegen Überregulierung

Basel (ots)

Die forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz
begrüssen grundsätzlich die Vorentwürfe für einen Verfassungsartikel
über die Forschung am Menschen und für ein Humanforschungsgesetz. Der
Gesetzesentwurf enthält jedoch teilweise unnötige Hürden für die
Forschung. Dem Schutz der Würde des Menschen und der Förderung der
medizinischen Forschung soll in gleichem Masse Rechnung getragen
werden.
Interpharma hält eine Regelung der Forschung am Menschen für
notwendig, um die Würde und Persönlichkeit des Menschen zu schützen
und gleichzeitig die medizinische Forschung am Menschen zu fördern.
Der Vorentwurf für einen Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen
und für ein Humanforschungsgesetz wird grundsätzlich begrüsst.
Die forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz sprechen sich
für eine Bundeslösung mit regionalen Ethikkommissionen aus und
unterstützen das vereinfachte Verfahren für Multizenterstudien.
Aufsichts- und Vollzugsaufgaben sollen jedoch weiterhin den Behörden
übertragen werden.
Der Vorentwurf enthält sinnvolle Regelungsansätze zur Forschung
mit menschlichen biologischen Proben. Namentlich sind die abgestuften
Einwilligungslösungen zu begrüssen, welche eine Generaleinwilligung,
eine spezifische Einwilligung oder einen Widerspruch umfassen. Auch
die Möglichkeit, Biobanken je nach Bedarf mit anonymen oder
verschlüsselten Proben und Daten zu betreiben, wird unterstützt.
Der zentralen Bedeutung der medizinischen Forschung für Gesundheit
und Gesellschaft wird im Gesetzesentwurf jedoch ungenügend Rechnung
getragen. So werden beispielsweise  Forschungsprojekten mit
anonymisierten Proben und Daten unnötige Hürden auferlegt. Dies
behindert vor allem die Forschung in den Spitälern, in KMUs und in
den akademischen Institutionen.
Die medizinische Forschung findet zunehmend in einem
internationalen Rahmen statt. Der Forschungsplatz Schweiz ist dabei
einer zunehmenden internationalen Konkurrenz ausgesetzt. Dem
Verfassungsartikel und dem Humanforschungsgesetz muss es deshalb
gelingen, dem Schutzbedürfnis der Personen in der Forschung Geltung
zu verschaffen und gleichzeitig die guten Rahmenbedingungen für die
medizinische Forschung in unserem Land zu stärken.

Kontakt:

Thomas Cueni, Generalsekretär
Tel. +41/61/264'34'17
Mobile +41/79/322'58'17

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