pafl: Opferhilfegesetz auf der Zielgeraden
(ots)Regierung verabschiedet Stellungnahme zu Handen des Landtags
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 22. Mai 2007 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des Opferhilfegesetzes (OHG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Der Landtag wird damit im Juni abschliessend darüber beraten können.
Schon bei der ersten Lesung vor einem Jahr hatten die Abgeordneten die vom Rechtsdienst der Regierung zusammen mit einer Redaktionskommission unter dem Vorsitz von Marion Frick-Tabarelli ausgearbeitete Gesetzesvorlage äusserst positiv aufgenommen und anerkannt, dass damit die parlamentarische Motion aus dem Jahr 2001 vollumfänglich und bestmöglich erfüllt sei.
Die liechtensteinische Opferhilfe-Vorlage lehnt sich sehr eng an das schweizerische Recht an. Er wurde nunmehr auch systematisch dem künftigen schweizerischen Opferhilfegesetz, dessen Totalrevision am 23. März 2007 verabschiedet wurde, angeglichen. Inhaltlich ergeben sich dadurch keine Veränderungen im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage, die Bestimmungen wurden lediglich redaktionell der schweizerischen Rezeptionsgrundlage angepasst. Diese weitgehende Übereinstimmung mit dem schweizerischen Vorbild wird den Vollzug der Opferhilfe in Liechtenstein erheblich erleichtern und schafft so die Grundlage, um die Opfer von Straftaten und deren Angehörige bei der Bewältigung der Folgen der Straftat von Anbeginn bestmöglich zu unterstützen.
Pressekontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34