pafl: Neues Umweltschutzgesetz
(ots)
Vaduz, 30. Mai (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai 2007 den Bericht und Antrag zu einem neuen Umweltschutzgesetz (USG) verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz werden wesentliche Grundlagen des Umweltrechts einheitlich und umfassend festgelegt. Der Landtag wird sich im Juni 2007 mit der Vorlage befassen.
Das Umweltschutzrecht ist eine junge, aber sehr dynamische und breit gefächerte Gesetzesmaterie. Es besteht deshalb ein Interesse an einer möglichst einheitlichen und flexiblen Regelung. Die heutige Liechtensteiner Umweltschutzgesetzgebung wurde aus der Perspektive einzelner Sachbereiche heraus entwickelt. Damit wurden Regelungen in Einzelgesetzen getroffen, die an sich auf Verordnungsstufe anzusiedeln wären. Aufgrund des Zollvertrages gelangte bisher ebenfalls das schweizerische USG, zum Teil einschliesslich der dazugehörenden Verordnungen, zur Anwendung. Die aktuelle Zersplitterung des Umweltschutzrechts erschwert einen transparenten und effizienten Vollzug.
Die Regierungsvorlage zielt auf eine Vereinheitlichung und Ergänzung des bestehenden Umweltrechts und auf ein eigenes, auf die liechtensteinischen Verhältnisse zugeschnittenes Umweltschutzgesetz ab. Die bisherigen Einzelgesetze werden zusammengefasst. Darunter fallen das Abfallgesetz, das Bodenschutzgesetz, das Störfallgesetz und das Luftreinhaltegesetz; darüber hinaus wird auch die gesetzliche Grundlage geschaffen für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung oder für Massnahmen gegen die Lichtverschmutzung. Ferner wird mit der gegenständlichen Vorlage einerseits die EU-Richtlinie über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden umgesetzt; andererseits dient die Vorlage auch der dringenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Diesbezüglich sieht sich Liechtenstein mit einer Klage der EFTA-Überwachungsbehörde konfrontiert.
Die Regierungsvorlage ist vom Gedanken getragen, dass die technischen Grenzwerte nicht im Gesetz selbst, sondern in den dazu gehörenden Verordnungen geregelt werden sollen. Dies erlaubt eine - mit Blick auf den rasanten technischen Fortschritt in der heutigen Zeit - unerlässliche und im Vergleich zum geltenden Recht wesentlich schnellere Anpassung.
Mit der Schaffung des Umweltschutzgesetzes können das Abfallgesetz, das Bodenschutzgesetz, das Störfallgesetz und das Luftreinhaltegesetz aufgehoben werden.
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Stefan Hassler
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