pafl: Rabenkrähenbekämpfung neu geregelt
(ots)
Vaduz, 18. Juni (pafl) -
Die Rabenkrähenpopulation hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Hauptgründe sind einerseits die fehlende Bejagung aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen und andererseits die extreme Anpassungsfähigkeit der Tiere an die Zivilisation. Die Zunahme des Bestandes hat negative Folgen für die Artenvielfalt bei Vögeln, weil die Raben "Konkurrenten" aus ihren Revieren vertreiben. Zudem verursachen die Raben alljährlich grosse Kulturschäden in der Landwirtschaft verbunden mit erheblichen Ertragsausfällen. Die Folge ist ein beachtlicher wirtschaftlicher Schaden für die Landwirte. Am stärksten betroffen ist der Mais, der durch Ausgraben und Aufpicken der frisch gesäten Körner oder Ausreissen von Jungpflanzen arg in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Weil im biologischen Landbau nur ungebeiztes Saatgut verwendet werden darf, sind die Biobauern besonders stark von diesen Kulturschäden betroffen. Wenn jedoch kein Biomais vorhanden ist, weichen die Tiere auch auf normal gebeizten Mais aus. Die Raben sind sehr intelligente Tiere, was eine Vertreibung von den Feldern stark erschwert. Eine Vogelscheuche beispielsweise wirkt höchstens wenige Stunden, andere abschreckende Massnahmen meist ebenfalls nur wenige Tage. Die Raben können schnell zwischen gefährlichen und ungefährlichen Objekten unterscheiden. Eine sehr wirksame Massnahme zur Vertreibung der Rabenkrähen ist der Einsatz von Gasschussanlagen. Die Raben werden durch die unregelmässigen "Warnschüsse" wirksam vertrieben. Die damit verbundene Lärmbelästigung ist jedoch sehr problematisch und kann in den Monaten Mai und Juni an exponierten Lagen (Gemeinde Planken) zu massiven Ruhestörungen führen.
Das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft hat mit der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) den betroffenen Amtsstellen (Landwirtschaftsamt, Amt für Wald, Natur und Landschaft), der Bioberatung sowie mit der Jägerschaft intensiv nach Lösungsansätzen gesucht. Für das Jahr 2007 wurde eine vielseitige Bekämpfungsstrategie ausgearbeitet. Das Ziel all dieser Massnahmen ist die Reduktion der Lärmbelastung bei gleichzeitiger Verhinderung der Kulturschäden. Die Bekämpfungsstrategie sieht vor, wenn immer möglich auf den Einsatz von Gasschussanlagen zu verzichten, vorbeugende Kulturmassnahmen einzusetzen und alternative Bekämpfungsmethoden anzuwenden.
Die Landwirte sind sich der Lärmbelästigung durch Gasschussapparate bewusst. Deshalb haben sich die Biobauern zu einem freiwilligen Verzicht auf den Einsatz von Gasschussanlagen bereit erklärt und eine entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben. Ein Einsatz von Gasschussanlagen kommt nur noch in absoluten Notsituationen und nach vorheriger Bewilligung durch die Bioberatung in Frage. Mit anbautechnischen Begleitmassnahmen, regelmässigen Feldkontrollen, Einsatz von abschreckenden Objekten wie beispielsweise Federkreise oder Gasballone versuchen die Biobauern die Kulturschäden unter Kontrolle zu halten. Im Schellenberger- und Ruggeller-Riet wird zudem ein Pilotversuch mit einem Vogelhirten durchgeführt. Wesentlich sind auch jagdliche Massnahmen (Beizjagd und gezielte Abschüsse).
Das Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft hat sich sehr um eine allseits tragfähige Lösung bemüht. Mit dem eingeschlagenen Weg soll ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der Lärmbelästigung geleistet werden. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass in Ausnahmefällen ein Einsatz einer Gasschussanlage unumgänglich ist. In diesem Fall wird die Bevölkerung um Verständnis ersucht.
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