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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erleichterung der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

(ots)

Vaduz, 24. Juni (pafl) -

Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die 
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen 
Mitgliedstaaten verabschiedet. Verschmelzungsvorgänge von 
Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten stossen 
innerhalb der Gemeinschaft auf zahlreiche rechtliche und 
administrative Schwierigkeiten. Deswegen verpflichtet die Richtlinie 
die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Bestimmungen, solche 
grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften zu 
erleichtern, sofern das innerstaatliche Recht Verschmelzungen solcher
Rechtsformen erlaubt.
Die Regierung schlägt mit dem Vernehmlassungsbericht vor, die 
notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinienbestimmungen im 
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) vorzunehmen. Mit den 
notwendigen Anpassungen der aktienrechtlichen Bestimmungen des PGR 
kann so das Auslangen gefunden werden, da die weiteren von dieser 
Richtlinie betroffenen Rechtsformen hinsichtlich der Fusion wiederum 
auf diese Bestimmungen verweisen.
Mit dem Umsetzungsvorschlag der Regierung wird damit vom 
ursprünglichen Vorhaben der Schaffung eines umfassenden 
liechtensteinischen Fusionsgesetzes zur Regelung sämtlicher 
Verschmelzungs-, Umwandlungs-, Spaltungs- und 
Vermögensübertragungsvorgänge vorerst Abstand genommen. Grund dafür 
sind die die laufenden Arbeiten zur Revision des Steuerrechts, welche
für die Schaffung eines umfassenden Fusionsgesetzes von 
entscheidender Bedeutung sind und damit abgewartet werden müssen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34

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