pafl: Erleichterung der grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
(ots)
Vaduz, 24. Juni (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten verabschiedet. Verschmelzungsvorgänge von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten stossen innerhalb der Gemeinschaft auf zahlreiche rechtliche und administrative Schwierigkeiten. Deswegen verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Bestimmungen, solche grenzüberschreitenden Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften zu erleichtern, sofern das innerstaatliche Recht Verschmelzungen solcher Rechtsformen erlaubt.
Die Regierung schlägt mit dem Vernehmlassungsbericht vor, die notwendigen Änderungen zur Umsetzung der Richtlinienbestimmungen im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) vorzunehmen. Mit den notwendigen Anpassungen der aktienrechtlichen Bestimmungen des PGR kann so das Auslangen gefunden werden, da die weiteren von dieser Richtlinie betroffenen Rechtsformen hinsichtlich der Fusion wiederum auf diese Bestimmungen verweisen.
Mit dem Umsetzungsvorschlag der Regierung wird damit vom ursprünglichen Vorhaben der Schaffung eines umfassenden liechtensteinischen Fusionsgesetzes zur Regelung sämtlicher Verschmelzungs-, Umwandlungs-, Spaltungs- und Vermögensübertragungsvorgänge vorerst Abstand genommen. Grund dafür sind die die laufenden Arbeiten zur Revision des Steuerrechts, welche für die Schaffung eines umfassenden Fusionsgesetzes von entscheidender Bedeutung sind und damit abgewartet werden müssen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber
Tel.: +423/236 60 34