pafl: Liechtenstein konnte Verbesserungen seiner EWR-Umsetzungsbilanz erreichen
(ots)
Vaduz, 2. Juli (pafl) -
Die EFTA-Überwachungsbehörde hat heute ihren ersten Halbjahresbericht 2007 (sog. Scoreboard) über den Stand der Umsetzung von EG-Richtlinien in den EWR/EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen veröffentlicht. Die EFTA-Überwachungsbehörde verfasst zweimal jährlich einen Bericht über die Umsetzung des EWR-Rechts in den drei EWR/EFTA-Staaten. Einerseits informieren diese Berichte über die Umsetzungsquoten beziehungsweise Umsetzungsdefizite der einzelnen EWR/EFTA-Staaten im Vergleich mit den übrigen 25 EU-Staaten. Die beiden neuen EU-Staaten, Rumänien und Bulgarien sind in diesem Bericht noch nicht enthalten. Andererseits zeigen sie die Anzahl an Vertragsverletzungsverfahren auf, die gegen Liechtenstein, Island oder Norwegen aufgrund mangelnder Umsetzung von EG-Richtlinien oder Falschanwendung des EWR-Rechts eingeleitet worden sind. Stichtag für das aktuelle Scoreboard war der 30. April 2007. Unbeachtet bleiben daher sowohl EG-Richtlinien, die nach dem Stichtag in nationales Recht umgesetzt worden sind, als auch neue EG-Richtlinien, die in der Zwischenzeit ins EWR-Abkommen übernommen worden sind.
Am Stichtag umfasste das EWR-Abkommen insgesamt 4820 EG-Rechtsakte, davon 1637 EG-Richtlinien. Die Umsetzungsquote wird ausschliesslich auf Basis der EG-Richtlinien erstellt, da diese, im Gegensatz zu EG-Verordnungen, eines nationalen Umsetzungsrechtsakts bedürfen, um in Liechtenstein anwendbar zu sein. Auf der Basis dieser 1637 EG-Richtlinien ergibt sich für Liechtenstein eine aktuelle Umsetzungsquote von 99 Prozent beziehungsweise ein Umsetzungsdefizit von 1,0 Prozent. Im Vergleich zum letzten Scoreboard von November 2006 haben sich die Werte (November 2006: 98, 1 Prozent beziehungsweise 1.9 Prozent) deutlich verbessert. Dies spiegelt auch den Willen der Regierung wider, die im Sommer 2006 Verbesserungsmassnahmen eingeleitet hat, um eine Umsetzungsquote im Mittelfeld der EWR-Staaten zu erreichen. Wichtige Herausforderungen sind insbesondere in den Bereichen Umweltschutz, Arzneimittel, Finanzdienstleistungen, Berufsqualifikationen und Dienstleistungen zu erwarten.
Das Umsetzungsdefizit von 1.0 Prozent resultiert aus Verzögerungen bei der Umsetzung von EG-Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Arzneimittel, Gesellschaftsrecht und Finanzdienstleistungen. Mit diesem Defizit von 1,0 Prozent rangiert Liechtenstein auf Platz 10 unter den 28 EWR-Vertragsstaaten. Die beiden anderen EWR/EFTA-Staaten Norwegen und Island belegen mit einer Umsetzungsquote von 98,9 Prozent beziehungsweise 98,5 Prozent die Ränge 11 und 18. Die Zahl der offenen Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei EWR/EFTA-Staaten verringerte sich von 116 auf 94. Gegen Norwegen und Island laufen jeweils in 18 beziehungsweise 51 Fällen und gegen Liechtenstein in 25 Fällen entsprechende Verfahren.
Das aktuelle Scoreboard der EFTA-Überwachungsbehörde (Internal Market Scoreboard EFTA States No. 20) kann im Internet unter www.sewr.llv.li (Rubrik: Aktuelles) eingesehen oder direkt bei der EFTA-Überwachungsbehörde bestellt werden (Tel. +32/2/286 18 66). Für weitere Fragen steht Ihnen die Stabsstelle EWR gerne zur Verfügung (Tel. +423/236 60 37; E-Mail: info@sewr.llv.li ).
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Dr. Andrea Entner-Koch
Leiterin der Stabsstelle EWR
Tel +423/236 60 37