pafl: Maul- und Klauenseuche: Gefahr für Liechtenstein gering
(ots)
Vaduz, 8. August (pafl) -
Der zweite Fall von Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien unterstreicht die Notwendigkeit, in Liechtenstein wachsam zu bleiben. Aus diesem Grund hat die Regierung am 8. August 2007 eine entsprechende Verordnung erlassen. Die von der Europäischen Union (EU) zwischenzeitlich getroffenen Massnahmen gelten somit auch für Liechtenstein. Die Schutzmassnahmen betreffen auch Touristen und andere Reisende aus Grossbritannien: Sie dürfen keine Produkte von Klauentieren mitführen.
Die unter Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) hoch ansteckende Maul- und Klauenseuche (MKS) war am vergangenen Freitag auf einem Hof in der Grafschaft Surrey westlich von London aufgetreten. Seitdem gilt ein Exportverbot für britisches Fleisch. Für den Menschen ist die Maul- und Klauenseuche ungefährlich.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW), der Europäischen Kommission und den britischen Behörden funktioniert schnell und reibungslos.
Momentan gilt ein von der EU für Grossbritannien verfügtes Exportverbot. Regierungsrat Martin Meyer zu den Sofortmassnahmen in Liechtenstein: "Zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche wurde von der Regierung heute eine entsprechende Verordnung zur Verhinderung einer Seuchenverschleppung im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche im Vereinigten Königreich erlassen."
Diese Massnahmen gelten auch für Touristen und andere Reisende. Im Reiseverkehr aus Grossbritannien ist das Einführen von tierischen Erzeugnissen von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen sowie von anderen Paarhufern verboten. Peter Malin vom ALKVW: "Dies ist eine vorbeugende Massnahme, die verhindern soll, dass eventuell virenverseuchte Produkte in unser Land gelangen und die Nutztierpopulation in Liechtenstein gefährden."
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
Peter Malin, Amtsleiter
Tel.: +423/236 73 11