pafl: Verschiedene Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht abgeändert
(ots)
Vaduz, 16. August (pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. August 2007 verschiedene Verordnungen zum Strassenverkehrsrecht abgeändert. Als bedeutendste Änderungen werden der Führerscheinentzug auf die Fahrzeuge der Kategorie F ausgedehnt, Längsbänke in Fahrzeugen verboten, die Opfer bei Unfällen mit Fahrerflucht besser gestellt sowie Erleichterungen bei den Ausnahmefahrzeugen eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen sind: - Motorfahrzeugführerinnen und -führer, die ihren Führerausweis abgeben müssen, können künftig nicht mehr auf gedrosselte Fahrzeuge umsteigen. Mit dem Entzug des Führerscheins wird ab dem 1. Januar 2008 zwingend auch die Fahrberechtigung für die Spezialkategorie F (45km/h-Fahrzeuge) entzogen. Zudem wird das Mindestalter für die meisten Fahrzeuge dieser Spezialkategorie auf 18 Jahre angehoben; namentlich die 45er-Fahrzeuge werden oft für längere Strecken eingesetzt, was dem Verkehrsfluss und damit der Verkehrssicherheit abträglich ist. Für das Führen von Landwirtschaftstraktoren und Baumaschinen bleibt es beim bisherigen Mindestalter. - Um die Sicherheit der Fahrzeuginsassen zu erhöhen, werden die Vorschriften zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sitzgelegenheiten angepasst: Ab dem 1. Januar 2008 sind Längsbänke bei neu in den Verkehr kommenden Fahrzeugen nicht mehr erlaubt. - Die für Motorschlitten geltende Helmtragpflicht wird insofern gelockert, als das Tragen eines Schneesporthelms ("Skihelm") ausreicht. - Eine Änderung soll auch die Verkehrsversicherungsverordnung erfahren. Bisher erhob der Nationale Garantiefonds bei Schäden, die durch unbekannte Motorfahrzeuge, Anhänger oder Fahrräder verursacht wurden - also etwa bei Fahrerflucht - in jedem Fall einen Selbstbehalt von 1'000 Franken. Neu soll dieser Selbstbehalt entfallen, wenn beim Vorfall nicht nur Sachschaden, sondern auch ein erheblicher Personenschaden entsteht. - Schliesslich gelten künftig für Fahrzeuge, welche die gesetzlichen Masse und Gewichte überschreiten (Ausnahmetransporte), nicht mehr die schematischen Sperrzeiten.
Kontakt:
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 15