pafl: Normierte Bestimmungen für den Geldtransfer
(ots)
Vaduz, 16. August (pafl) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Verordnung über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Verordnung dient der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und normiert Bestimmungen, die für alle an einem Geldtransfer beteiligten Zahlungsverkehrsdienstleister gelten. Sie legt insbesondere fest, welche Angaben über den Auftraggeber durch die Zahlungsverkehrsdienstleister aufzunehmen, zu übermitteln und/oder aufzubewahren sind, damit die Rückverfolgbarkeit solcher Transfers gewährleistet ist.
Mit der EG-Verordnung wird die Sonderempfehlung VII zum elektronischen Zahlungsverkehr der Arbeitsgruppe "Finanzielle Massnahmen gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung " (Financial Action Task Force on Menoey Laundering and Terrorist Financing, "FATF") in der gesamten Europäischen Union umgesetzt.
Kontakt:
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
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