pafl: Anerkennung von Hochschuldiplomen
(ots)
Vaduz, 16. August (pafl) -
Die Regierung schlägt in einem zuhanden des Landtags verabschiedeten Bericht und Antrag vor, das Gesetz über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen total zu revidieren. Das vorgelegte Gesetz regelt Fragen zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insoweit diese nicht schon durch die berufsspezifischen Gesetze beantwortet werden. Anlass zu dieser Revision gibt die neue EU-Richtlinie, welche bis zum 20. Oktober 2007 umzusetzen ist.
Das Gesetz beschränkt sich darauf, das allgemeine System der Anerkennung zu regeln, und zwar im Hinblick auf die ständige Niederlassung in Liechtenstein. Die automatische Anerkennung sowie die Dienstleistungsfreiheit werden in den berufsspezifischen Gesetzen geregelt wie zum Beispiel im Gesetz über die Rechtsanwälte, im Ärztegesetz oder im Lehrerdienstgesetz.
Insoweit aber Fragen der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen nicht durch diese berufsspezifischen Gesetze beantwortet werden, gilt subsidiär das Gesetz über die Anerkennung von Hochschuldiplomen und beruflichen Befähigungsnachweisen.
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Ressort Bildungswesen
Simon Biedermann
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