pafl: Stellungnahme zum Kulturförderungsgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. August (pafl) - In der Mai-Sitzung des Landtags wurde die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Kulturförderungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über die Kulturstiftung Liechtenstein in erster Lesung beraten. Die Regierung hat nun die Fragen, die bei der Behandlung dieser Gesetzesvorlage aufgeworfen wurden, beantwortet.
Grundsätzlich hält die Regierung fest, dass mit der Regierungsvorlage nahezu alle Aufgaben und Kompetenzen im Bereich der staatlichen Förderung kultureller Tätigkeit von der Regierung an die Kulturstiftung Liechtenstein übertragen werden. Damit wird eine grundlegende Neuausrichtung im Bereich der Kulturförderung ermöglicht. Bei der Regierung verbleiben nur noch wenige Aufgaben, wie die Genehmigung der Reglemente und der Personalplanung, des Jahresbudgets, des Jahresberichts und der Jahresrechung sowie die Bestellung der Mitglieder des Stiftungsrates und die Bestimmung des Präsidenten oder der Präsidentin. Ein Verbleib dieser Aufgaben bei der Regierung als Aufsichtsbehörde ist nicht nur angebracht, sondern auch sinnvoll.
Zur Frage der Bestellung in den Stiftungsrat der Kulturstiftung Liechtenstein erläutert die Regierung ausführlich, dass grundsätzlich für alle interessierten Personen, insbesondere auch alle aktiven Kulturschaffenden, eine Bestellung in Betracht kommt. Zur Vermeidung einer Interessenskollision sind jedoch die Mitglieder des Stiftungsrates sowie die Geschäftsführung der Kulturstiftung Liechtenstein von einer Förderung nach dem Kulturförderungsgesetz ausgeschlossen, solange sie dem Stiftungsrat angehören beziehungsweise als Geschäftsführer/in tätig sind.
Zur Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats hält die Regierung nach nochmaliger, eingehender Prüfung am vorgeschlagenen Bestellungsrecht fest. Eine Ausschreibung macht wenig Sinn, da in einem Kleinstaat wie Liechtenstein die geeigneten Personen genügend Möglichkeiten haben auf sich aufmerksam zu machen, daher bekannt sind und direkt angefragt werden können. Die Regierung geht bei der Zusammensetzung des Stiftungsrates vom Kompetenz- beziehungsweise Qualifikationsprinzip aus. So sollen im Stiftungsrat selbstverständlich Vertreter aus Kunst und Kultur Einsitz nehmen. Darüber hinaus ist es aber auch angebracht, Fachleute mit juristischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen zu berücksichtigen. Wichtig ist eine ausgewogene Besetzung mit kompetenten Personen, welche einen möglichst objektiven und gerechten Förderbetrieb garantieren.
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Wendula Matt
Mitarbeiterin der Regierung
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