pafl: Projektförderung nach Milchmarktordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. September (pafl) - Die Regierung hat mit einer Abänderung der Verordnung über den Milchmarkt den Termin für die Einreichung eines Gesuchs für die Bewilligung von Projekten im Bereich der Milchmarktordnung auf spätestens 30. November vorverlegt. Die Prüfung durch das Landwirtschaftsamt und die Bewilligung durch die Regierung erfolgen danach innert einem Monat.
Um eine vorausschauende Projektplanung und eine professionelle Umsetzung erreichen zu können bedarf es einer entsprechenden Vorlaufzeit. Beim bisher angewandten Gesuchs- und Bewilligungsmodus wurden die jeweiligen Projekte, aufgrund der geltenden Frist für die Einreichung des Gesuchs bis 31. März und der notwendigen Prüfungs- und Bewilligungszeit durch das Landwirtschaftsamt und die Regierung, erst gegen Mitte des Jahres bewilligt. Dies erschwerte bisher eine professionelle Umsetzung der eingereichten Projekte.
Kontakt:
Landwirtschaftsamt
Julius Ospelt
Tel.: +423/236 66 00