pafl: Regierung will Rauchverbot in geschlossenen Räumen
Vaduz (ots)
Vaduz, 18. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. September 2007 ein Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Werbung für Tabakerzeugnisse beschlossen und in den Landtag verabschiedet. So soll in öffentlich zugänglichen Räumen wie gastgewerblichen Betrieben, in Ladenlokalen oder kulturellen Einrichtungen, die jedermann zugänglich sind, in Räumen der öffentlichen Verwaltung und im gesamten Bereich öffentlicher Schulen ein Rauchverbot eingeführt werden. Lediglich eine Ausnahme vom umfassenden Rauchverbot ist vorgesehen: In besonders gekennzeichneten, abgetrennten Räumen mit leistungsfähiger Lüftung können "Raucherräume" eingerichtet werden. Regierungsrat Martin Meyer zum neuen Gesetz über den Nichtraucherschutz und die Tabakprävention: "Liechtensteins Bevölkerung soll in Zukunft besser vor dem Passivrauchen geschützt werden."
Nichtraucher-Schutz kommt an
Nach Schätzungen, die aufgrund ausländischer Studien angestellt wurden, ist ein Viertel der nicht rauchenden Bevölkerung in Liechtenstein im Durchschnitt täglich während einer Stunde dem Passivrauchen ausgesetzt. Vier von fünf Nichtrauchern müssen in öffentlichen Räumlichkeiten durch Rauch verunreinigte Luft einatmen. Ungefähr jeder Vierte meidet aus diesem Grund, wenn immer möglich, öffentliche Räume. Regierungsrat Martin Meyer: "Nicht die Raucher sollen diskriminiert werden, sondern es steht der Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen im Vordergrund. Abklärungen vor der Erarbeitung der Gesetzesvorlage haben ergeben, dass der Nichtraucher-Schutz auf grosse Zustimmung stösst - teilweise sogar bei Rauchern selbst."
Um Kinder und Jugendliche noch besser vor dem Passivrauchen zu schützen, wird im neuen Gesetz das Rauchverbot auf den Innen- und den Aussenbereich der Schulen sowie auf Begegnungs- und Betreuungsstätten ausgedehnt. Weiters soll die Errichtung von Raucherräumen in Schulen nicht erlaubt sein. "Das bereits bestehende Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln, das von den Betreibern erlassen wurde, erhält somit ebenfalls eine gesetzliche Grundlage", so Regierungsrat Martin Meyer.
Darüber hinaus sieht die Gesetzesvorlage vor, dass zur Tabakprävention ein Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Presse und Rundfunk sowie ein Sponsoringverbot für Veranstaltungen durch die Tabakindustrie eingeführt wird.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Sandro D`Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel +423 236 60 10