pafl: Regierung beschliesst weitere Schritte in Sachen "Qualifizierte Signaturen"
Vaduz (ots)
Vaduz, 21. September (pafl) - Seit Anfang 2007 verfügt das Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt über die notwendige Infrastruktur, um Dokumente mit Hilfe von qualifizierten Signaturen elektronisch unterschreiben zu können. Aufgrund der positiven Erfahrungen hat die Regierung in der Sitzung vom 18. September 2007 die nächsten Schritte beschlossen: Einerseits werden die massgebenden Mitarbeitenden der Landesverwaltung mit einer entsprechenden Infrastruktur ausgestattet und andererseits werden gezielte Massnahmen und Vorarbeiten zur Verbreitung von qualifizierten Signaturen sowohl im Geschäfts- als auch im Privatumfeld eingeleitet.
Fokus auf qualifizierte Signaturen
Die Landesverwaltung hat sich im Sinne eines möglichst grossen Nutzens und Einsatzgebietes bewusst dazu entschlossen, von Beginn weg auf die höchste Qualitätsstufe in Form von qualifizierten Signaturen mit europaweiter Anerkennung zu setzen. Im Gegensatz zu fortgeschrittenen Signaturen ermöglicht dies dem Signaturinhaber, Dokumente elektronisch zu signieren, die den per Gesetz händisch unterschriebenen Dokumenten gleichgestellt sind und deren Signatur europaweit anerkannt ist. Für den Verkehr mit der Landesverwaltung und die Nutzung der neuen, prozessorientierten Applikationen im Verwaltungsportal www.llv.li werden aus den vorstehenden Gründen nur qualifizierte Signaturen verwendet werden können.
Landesverwaltung mit Vorreiterrolle
Gemäss Projektplanung stattet die Landesverwaltung unter Federführung des Amtes für Personal und Organisation als erster Betrieb im Fürstentum Liechtenstein bis Ende 2008 alle massgebenden Mitarbeitenden schrittweise mit qualifizierten Signaturen aus.
Auf diese Weise wird in der Landesverwaltung eine äusserst moderne Infrastruktur aufgebaut, um effiziente und sichere elektronische Dienstleistungen zu ermöglichen. Ausserdem können im Rahmen dieser Arbeiten praktische Erfahrungen für die Verbreitung von qualifizierten Signaturen auf den Geschäfts- sowie Privatbereich gesammelt werden.
eID und elektronischer Aufenthaltsausweis
Auf Mitte 2009 ist die Einführung einer elektronischen Identitätskarte (eID) sowie eines elektronischen Aufenthaltsausweises geplant. Beide Ausweise werden im Kreditkartenformat realisiert und standardmässig mit einem Chip ausgestattet. Auf diesen Chip kann auf Wunsch des Ausweisinhabers eine qualifizierte Signatur gespeichert werden. Dieses Vorgehen ermöglicht es, dass auf einer einzigen Karte sowohl die Papier- als auch die digitale Identität abgebildet wird.
Anlaufstelle und fundierte Information
Mit der Einführung von qualifizierten Signaturen nimmt sich die Regierung eines äusserst wichtigen und fortschrittlichen Themas an, das für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein in Zukunft von grosser Bedeutung sein wird.
In den nächsten Monaten werden die Kunden fundiert über dieses komplexe Thema sowie die damit verbundenen Möglichkeiten informiert. Dazu wird beim Amt für Personal und Organisation eine Anlaufstelle eingerichtet, die dieses Thema gezielt betreuen und sowohl entsprechende Anfragen von Seiten der Wirtschaft bearbeiten als auch aktiv neue Einsatzgebiete prüfen wird.
Kontakt:
Amt für Personal und Organisation
Peter Mella
Tel.: +423 236 66 60