pafl: Senkung des Verwaltungskostenbeitrags an die AHV, IV und FAK
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. September (pafl) - Die Verwaltungskostenbeiträge an die AHV-IV-FAK-Anstalten werden nicht direkt prozentual von den Erwerbseinkommen ermittelt, sondern aufgrund eines Beitragssatzes von je 4 Prozent auf den an die AHV, IV und FAK zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen. Der bisherige Satz von 4 Prozent aller Versicherungsbeiträge entspricht dem gesetzlichen Maximum.
Der Verwaltungskosten-Beitragssatz an die AHV-IV-FAK-Anstalten wird per 1. Januar 2008 von bisher 4 Prozent auf 3,6 Prozent (dies entspricht 0.4032 Prozent des Bruttolohnes) gesenkt. Die Senkung des Beitragssatzes erfolgt aufgrund der bestehenden Reserven in der Verwaltungskostenrechnung und aufgrund des budgetierten Gewinns für das Jahr 2007. Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 25. September 2007 entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.
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