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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Senkung des Verwaltungskostenbeitrags an die AHV, IV und FAK

Vaduz (ots)

Vaduz, 27. September (pafl) - Die
Verwaltungskostenbeiträge an die AHV-IV-FAK-Anstalten werden nicht 
direkt prozentual von den Erwerbseinkommen ermittelt, sondern 
aufgrund eines Beitragssatzes von je 4 Prozent auf den an die AHV, IV
und FAK zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen. Der bisherige 
Satz von 4 Prozent aller Versicherungsbeiträge entspricht dem 
gesetzlichen Maximum.
Der Verwaltungskosten-Beitragssatz an die AHV-IV-FAK-Anstalten 
wird per 1. Januar 2008 von bisher 4 Prozent auf 3,6 Prozent (dies 
entspricht 0.4032 Prozent des Bruttolohnes) gesenkt. Die Senkung des 
Beitragssatzes erfolgt aufgrund der bestehenden Reserven in der 
Verwaltungskostenrechnung und aufgrund des budgetierten Gewinns für 
das Jahr 2007. Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 25. 
September 2007 entsprechende Verordnungsänderungen beschlossen.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder
Tel.: 00423/236 61 79

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