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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Revision des Gesetzes über das Gesundheitswesen

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Totalrevision des Gesetztes über das 
Gesundheitswesen zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Vorlage 
sieht verschiedene Neuerungen vor. So wird unter anderem der Begriff 
"Sanität" durch den international gebräuchlichen und umfassenderen 
Begriff "Gesundheit" ersetzt. Das Sanitätsgesetz gilt künftig als 
Gesundheitsgesetz und die Sanitätskommission wird als 
Gesundheitskommission bezeichnet. Weiters wird der 
Gesundheitsförderung und Prävention, entsprechend ihrer grossen 
Bedeutung, in Zukunft ein noch höherer Stellenwert beigemessen.
Die bisherige Unterscheidung zwischen den medizinischen Berufen 
und den anderen Berufen der Gesundheitspflege wird aufgegeben. Alle 
Berufe, die nach diesem Gesetz geregelt werden sowie der Beruf des 
Arztes nach dem Ärztegesetz, werden neu als Gesundheitsberufe 
bezeichnet. Die Gesundheitsberufe werden dabei wie bisher im Gesetz 
bezeichnet.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Regelung des Berufs des 
Naturheilpraktikers. Nach geltendem Recht unterliegen Tätigkeiten in 
diesem Bereich dem Gewerberecht. Personen, die eine 
Gewerbebewilligung des Amtes für Volkswirtschaft zur Berufsausübung 
der Naturheilkunde erhalten haben, dürfen jedoch lediglich an 
Gesunden Handlungen vornehmen. Diese Abgrenzung ist in der Praxis 
kaum vorzunehmen. Es wurden deshalb in der Vergangenheit bereits 
mehrere Anläufe unternommen, diesen Beruf zu regeln.
Neben der Aufnahme des Naturheilpraktikers werden weitere Berufe 
zur Aufnahme in das Sanitätsgesetz vorgeschlagen, andere wiederum 
sollten zukünftig gewerberechtlich geregelt werden.
Zudem werden einige allgemeine Bestimmungen über die 
Berufsausübung analog dem Ärztegesetz neu aufgenommen. Schliesslich 
soll die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen die Gesundheitsberufe in diesem Gesetz 
erfolgen.
Schliesslich werden in der Gesetzesvorlage auch klare Regelungen 
für die Einrichtungen des Gesundheitswesens vorgeschlagen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 10

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