pafl: Stellungnahme der Regierung zum Gerichtsorganisationsgesetz und zum Richterdienstgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Oktober (pafl9 - In ihrer Sitzung vom 2. Oktober 2007 hat die Regierung die Stellungnahmen zum Gerichtsorganisationsgesetz und zum Richterdienstgesetz zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit diesen beiden Gesetzesvorlagen erfolgt eine umfassende Revision der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das neue Gerichtsorganisationsgesetz, welches das bisherige Gesetz aus dem Jahre 1922 ablöst, schafft eine moderne Gerichtsstruktur, welche den heutigen Erfordernissen an die Gerichtsbarkeit Rechnung trägt. Ergänzt wird das Gerichtsorganisationsgesetz durch ein neues Richterdienstgesetz. Durch die Schaffung eines eigenen Richterdienstgesetzes wird erstmals eine umfassende dienstrechtliche Grundlage für die vollamtlichen und nebenamtlichen Richter geschaffen. Bisher kannte das liechtensteinische Recht nur punktuelle Regelungen zum Dienstrecht, welche in ihrer Gesamtheit lückenhaft waren. Das neue Dienstrecht regelt nun die Richteramtsanwärterausbildung, die Ernennungsvoraussetzungen zum Richter, die Rechte und Pflichten der Richter sowie deren dienst- und disziplinarrechtliche Verantwortlichkeit in umfassender Weise. Gerichtsorganisationsgesetz wie Richterdienstgesetz nehmen tunlichst Bedacht auf die richterliche Unabhängigkeit und führen zu einer weiteren Stärkung derselben.
In ihrer Stellungnahme zum Richterdienstgesetz nimmt die Regierung nochmals ausführlich Stellung zur Frage der Verfassungsmässigkeit der beiden Gesetzesvorlagen. Die Regierung zeigt auf, dass die vorgeschlagene Änderung von Art. 101 der Landesverfassung (LV) die "vertikale" Hierarchie der Gerichte abbildet und daher ohne weiteres den Vorgaben von Art. 97 LV entspricht. Weiters formuliert die Regierung in ihrer Stellungnahme die Zielsetzung, dass liechtensteinische Staatsangehörige zur Absolvierung der Richteramtsanwärterausbildung motiviert werden sollen, damit bei frei werdenden Richterstellen ausreichend qualifizierte liechtensteinische Bewerber vorhanden sind. Neu schlägt die Regierung zudem vor, dass Nebenbeschäftigungen von vollamtlichen Richtern genehmigungspflichtig sind. In Bezug auf das Gerichtsorganisationsgesetz hält die Regierung an der vorgeschlagenen Besetzung der Konferenz der Gerichtspräsidenten, welche sich für die Koordination im Bereich der Justizverwaltung zuständig zeigt, fest. Eine Klarstellung erfolgt hingegen hinsichtlich des Abstimmungsprozedere der Gerichte sowie des Rechts des Landtags, Sonderuntersuchungen zur Auslastung, Effizienz und Funktionstüchtigkeit der Gerichte anzuordnen.
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Martin Frick
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