pafl: Erwachsenenbildungsgesetz wird angepasst
Vaduz (ots)
Vaduz, 18. Oktober (pafl) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung zuhanden des Landtags verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Abänderung soll der Kreis der förderungsberechtigten privaten Veranstalter der Erwachsenenbildung wieder auf nicht gewinnstrebende Gruppen beschränkt werden.
Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Förderung der Erwachsenenbildung beschränkte den Kreis der förderungsberechtigten Träger der Erwachsenenbildung bewusst auf nicht gewinnstrebende Veranstalter. Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes im Jahre 1999 wurde diese Beschränkung aufgegeben, weil auch natürliche Personen - auf die dieses Unterscheidungsmerkmal nicht anwendbar ist - als Veranstalter der Erwachsenenbildung zugelassen wurden, ohne dass dabei eine differenzierende Behandlung der übrigen privaten Rechtsträger stattgefunden hat.
Der damit herbeigeführte Paradigmenwechsel im Bereich der Förderung der Erwachsenenbildung hatte insbesondere für die Praxis der Stiftung Erwachsenenbildung tief greifende Konsequenzen, zumal sie sich bei in etwa gleich bleibendem Gesamtvolumen der zur Verfügung stehenden Fördermittel mit einer erheblichen Zunahme an Förderanträgen, insbesondere von gewinnstrebenden Rechtsträgern, konfrontiert sah. Gleichzeitig blieben Förderanträge von natürlichen Personen aus, weshalb sich die durchaus wohlgemeinte Intention des Gesetzgebers nicht verwirklicht und der damit verbundene Eingriff in das Gesetz vornehmlich negative Folgen gezeitigt hat.
Zwischenzeitlich hat diese Entwicklung ein Ausmass erreicht, das nach übereinstimmender Auffassung der Regierung und der Stiftung Erwachsenenbildung eine Korrektur der Rechtslage erforderlich macht, um die Gemeinnützigkeit als unentbehrliche Auflage zur Beschränkung des Kreises der förderungsberechtigten privaten Veranstalter der Erwachsenenbildung wieder in das Gesetz aufzunehmen.
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