pafl: Achtung: Verloren gemeldete Pässe sind ungültig!
Vaduz (ots)
Vaduz, 25. Oktober (pafl) - Dass man den Reisepass verlegt, kann durchaus einmal vorkommen. Der Verlust des Reisepasses muss in diesem Falle bei der Landespolizei gemeldet werden. Dort wird er international als verloren (oder in Verlust geraten) ausgeschrieben und erst dann ist es möglich, einen neuen Pass zu beantragen.
Möglicherweise taucht das verloren geglaubte und als verlustig gemeldete Dokument nach einer gewissen Zeit wieder auf. Dieser Pass darf unter keinen Umständen weiter verwendet werden und muss unverzüglich zum Passamt zur Annullierung gebracht werden.
Wer den bei der Landespolizei als verlustig gemeldeten Pass weiter verwendet, verstösst gegen die Bestimmungen des Heimatschriftengesetzes und muss beim Grenzübertritt mit Zurückweisung und den damit verbundenen Unannehmlichkeiten rechnen.
Sämtliche Reisepässe werden heute an den Grenzstellen auch auf eine allfällige Verlustmeldung hin genauestens überprüft. Grundlage dafür bildet eine von INTERPOL betriebene Datenbank. Sollte also ein verloren gemeldeter Pass wieder aufgefunden werden, lassen Sie diesen umgehend beim Ausländer- und Passamt entwerten und stellen Sie somit sicher, dass ein versehentlicher Gebrauch des Dokuments ausgeschlossen wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Ausländer- und Passamt in Vaduz, wir geben Ihnen gerne Auskunft.
Kontakt:
Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch
Tel.: +423/236 61 40