pafl: Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Vaduz (ots)
Regierung beantragt Ratifikation des Palermo-Übereinkommens
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 15. November 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Übereinkommen), des Zusatzprotokolls gegen den Menschenhandel und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenschmuggel.
Die organisierte Kriminalität hat zunehmend grenzüberschreitende und internationale Ausmasse angenommen. Ihre Bekämpfung hat sich zu einer der grossen Herausforderungen der internationalen Politik entwickelt. Ziel des so genannten Palermo-Übereinkommen ist es, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu verstärken. Damit soll die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität verhindert und effizienter bekämpft werden. Zur Erreichung dieses Ziels verpflichten sich die Vertragsstaaten insbesondere dazu, die Beteiligung an einer kriminellen Organisation unter Strafe zu stellen. Das Palermo-Übereinkommen setzt Mindeststandards zur Strafbarkeit von Delikten, die häufig in Zusammenhang mit dem organisierten Verbrechen stehen, unter anderem Geldwäscherei, Korruption und Behinderung der Justiz, sowie zur Einziehung von deliktisch erlangten Vermögenswerten.
Das Übereinkommen wird ergänzt durch ein Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel und ein Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel. Das Zusatzprotokoll gegen den Menschenhandel befasst sich mit dem Kampf gegen den Handel mit Menschen zum Zwecke ihrer Ausbeutung, wobei Frauen und Kindern besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei geht es um die Strafbarkeit des Handels mit Menschen, die Prävention, den Opferschutz und die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien. Im Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel verpflichten sich die Vertragsstaaten, den illegalen und ausbeuterischen grenzüberschreitenden Schmuggel von Migrantinnen und Migranten sowie die Herstellung oder Beschaffung von gefälschten Dokumenten zu diesem Zweck unter Strafe zu stellen.
Die zur Erfüllung der Mindeststandards des Übereinkommens und der Zusatzprotokolle notwendigen Gesetzesanpassungen wurden bereits durchgeführt. Darüber hinaus erfüllt das liechtensteinische Recht verschiedene Anforderungen, die das Übereinkommen und die Zusatzprotokolle als fakultative Weiterentwicklung der innerstaatlichen Gesetzgebung vorsehen.
Mit der Ratifikation des Palermo-Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle kann Liechtenstein einen wichtigen Beitrag zur wirksameren Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf internationaler Ebene leisten.
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423/236 60 58