pafl: Fordern und Fördern
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. November (pafl) - Regierungschef Otmar Hasler präsentierte an der Pressekonferenz vom 14. November 2007 das neue Ausländergesetz. In der vorliegenden Gesetzesvorlage werden Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen geregelt. Das Gesetz schafft erstmals ein eigenständiges liechtensteinisches Ausländerrecht.
Seit Abschluss der fremdenpolizeilichen Zusammenarbeitsvereinbarung aus dem Jahr 1963 arbeiten die Schweiz und Liechtenstein auf dem Gebiet des Ausländerrechts eng zusammen. Die Aufenthaltsregelung von so genannten "Drittausländern" richtet sich an den für die Kantone geltenden Bestimmungen. Eine Anpassung erfolgte 1995 aufgrund des Beitritts Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum. Seither bestimmt sich das Aufenthaltsrecht von Staatsangehörigen eines EWR-Staates nach dem EWR-Recht.
Neues Gesetz notwendig
Das bisher in Liechtenstein anwendbare Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) genügt den veränderten Anforderungen einer ganzheitlichen und sozialen Migrationspolitik nicht mehr und wurde in der Schweiz durch ein umfassendes Ausländergesetz ersetzt. Dieses tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Eine Übernahme des neuen schweizerischen Ausländergesetzes - via Zollvertrag - in Liechtenstein ist nicht ohne weiteres möglich, da es sehr detaillierte Regelungen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes, der Kantone und Gemeinden enthält.
Grundsatz
Die Gesetzesvorlage bezweckt eine umfassende Regelung der rechtlichen Stellung der Ausländerinnen und Ausländer ohne EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit. Geregelt werden die Ein- und Ausreise, der Aufenthalt, der Familiennachzug und die Beendigung des Aufenthalts. Schwerpunkte bilden die Zulassung zum Aufenthalt mit Erwerbstätigkeit, den Familiennachzug, die Integration und die Missbrauchsbekämpfung. Am Grundsatz des beschränkten Zuzuges und den hohen Zuzugsvoraussetzungen wird weiterhin festgehalten.
Spracherwerb als Schlüssel zur Integration
Wer sich langfristig in Liechtenstein aufhalten will, muss sich integrieren. Wesentliche Grundlage jeglicher Integration ist der Spracherwerb. Dieser Überzeugung folgt der Gesetzesentwurf. Der Gesetzesentwurf legt grossen Wert auf den Spracherwerb. Die Anerkennung der liechtensteinischen Verfassungswerte wird weiterhin gefordert. Ziel der Regierung ist es, die Situation der rechtsmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer aus "Drittstaaten" bei Erbringung der Integrationsleistung nachhaltig zu verbessern.
Integrationsvereinbarung
Nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" werden die Drittstaatsangehörigen mit einer klaren Integrationsvereinbarung verpflichtet, sich mit den Gegebenheiten in Liechtenstein auseinander zu setzen und insbesondere die deutsche Sprache in Wort und Schrift zu erlernen. Das erforderliche Sprachniveau orientiert sich am Europäischen Sprachenportfolio und wird, je nach Aufenthaltsdauer und -art (Familienzuzug / Niederlassung / Staatsbürgerschaft), in Stufen eingeteilt.
Damit die Integrationsvereinbarung nicht zur leeren Worthülse verkommt, sind entsprechende Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen. So wird für ausländische Staatsangehörige, welche die Verpflichtungen der Integrationsvereinbarung nicht erfüllen, oder sogar straffällig werden, die Aufenthaltsbewilligung nicht mehr verlängert oder widerrufen.
Förderung von Integrationswilligen
Die Integration rechtmässig und längerfristig anwesender Ausländerinnen und Ausländer soll mit diesem Gesetz gezielt gefördert werden. Ziel dieser Integration ist ein friedliches Zusammenleben der liechtensteinischen und ausländischen Bevölkerung auf der Grundlage der Verfassung.
Die Aufgabe einer nachhaltigen und erfolgreichen Integration stellt eine Querschnittsaufgabe dar. Daran sind das Land, die Gemeinden, Sozialpartner und private Organisationen beteiligt. Im Zuständigkeitsbereich des Landes fördert das Ausländer- und Passamt die sprachliche und staatspolitische Integration gemäss den zu budgetierenden Mitteln. Konkret bedeutet dies eine finanzielle Unterstützung von Sprach- und Staatskundekursen.
Diese Sprachkurse werden bereits seit August 2007 gefördert und stellen einen vollen Erfolg dar. Zu den Kursteilnehmern gehören Personen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung oder Ehepartner von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern.
Missbrauchsbekämpfung
Besonderes Augenmerk schenkt die Gesetzesvorlage der Missbrauchsbekämpfung. Das Gesetz erlaubt eine verbesserte Bekämpfung von Umgehungen und Missbräuchen des Ausländerrechts durch eine Minderheit von Ausländerinnen und Ausländern. Griffige Massnahmen hält die Gesetzesvorlage insbesondere gegen Schlepperei, Schwarzarbeit sowie Schein- und Zwangsehen bereit. Gegen Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder diese gefährden, können die notwendigen Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen ergriffen werden.
Ziel
Das Ziel des neuen Ausländergesetzes ist ein konflikfreies Zusammenleben von Ausländern und Liechtensteinern; eine Gesellschaft, die geprägt ist von Toleranz und kultureller Bereicherung. Dies sind Kennzeichen eines modernen Staatswesens.
Kontakt:
Ressortsekretär
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09
Leiter Ausländer und Passamt
Hans Peter Walch
+423/236 61 40