pafl: Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2007 die Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung abgeändert. Mit der Verordnungsabänderung werden verschiedene Massnahmen zur Kostenstabilisierung im Gesundheitswesen umgesetzt.
Eine der Massnahmen betrifft die Anpassungen der Leistungen von Physiotherapeuten, medizinischen Masseuren, Ernährungsberatern und der Ergotherapeuten. Weiters wird den Apothekern ein Substitutionsrecht eingeräumt, das sie nach Information des verordnenden Arztes ermächtigt, ein Originalarzneimittel durch ein billigeres Generika zu ersetzen. Bei ärztlich verordneten Badekuren wird wie in der Schweiz die Beitragsleistung der Kassen auf 10 Franken während höchstens 21 Tagen pro Kalenderjahr festgesetzt.
Weiters soll die Prävention gefördert werden, in dem auf den 1. Januar 2008 ein neues präventivmedizinisches Untersuchungsprogramm in die Grundversorgung aufgenommen wird. Zudem erfolgt nach Evaluation die unbefristete Vergütungspflicht der Kassen für das Herzturnen.
Ausserdem werden kleine Anpassungen im Bereich der Krankengeldversicherung vorgenommen. Einerseits soll keine Versicherungspflicht für Arbeitnehmer bestehen, die im Jahresdurchschnitt weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche beschäftigt sind. Andererseits wird, analog zur Unfallversicherung, der anrechenbare Lohn auf 126'000 Franken angehoben.
Ebenfalls auf Empfehlung der Leistungskommission wird in Anpassung an den technologischen Fortschritt eine neue Röntgendiagnostik (digitale Volumentomographie) als Leistung im Bereich der Radiologie als vergütungspflichtige Leistung im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in den Leistungskatalog aufgenommen.
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Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
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