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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übernahme der Transparenzrichtlinie in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Dezember (pafl) - Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht zur Übernahme der Richtlinie 2001/34/EG 
(Transparenzrichtlinie) verabschiedet. Ziel der Transparenzrichtlinie
ist es, einen transparenten Finanzbinnenmarkt zu schaffen und einen 
gleichwertigen Anlegerschutz zu erreichen indem der Rechtsrahmen auf 
europäischer Ebene harmonisiert wird. Damit wird der Binnenmarkt für 
Wertpapiere vollendet.
Die wesentlichen Aspekte bei der Umsetzung der 
Transparenzrichtlinie sind:
  • Verbesserung der Qualität und Quantität der Informationen, welche den Anlegern durch Emittenten zur Verfügung zu stellen sind. Dabei steht vor allem die verstärkte Harmonisierung bezüglich der regelmässigen und laufenden Informations- und Offenlegungspflichten seitens der Emittenten im Vordergrund.
  • Neuregelung der Meldepflichten von Aktionären in Bezug auf die von ihnen gehaltenen bedeutenden Beteiligungen.
Bei der Transparenzrichtlinie handelt es sich um eine 
Rahmenrichtlinie. Sie wird in Liechtenstein durch die Totalrevision 
des Offenlegungsgesetzes sowie durch eine Abänderung des Personen- 
und Gesellschaftsrechts, des Bankengesetzes, des 
Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und 
des Finanzmarktaufsichtsgesetzes umgesetzt. Die in Entstehung 
befindliche EG-Verordnung bedarf keiner Umsetzung, sie ist 
unmittelbar anzuwenden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Anne-Sophie Constans-Lampert
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 88

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