pafl: Übernahme der Transparenzrichtlinie in Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. Dezember (pafl) - Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Übernahme der Richtlinie 2001/34/EG (Transparenzrichtlinie) verabschiedet. Ziel der Transparenzrichtlinie ist es, einen transparenten Finanzbinnenmarkt zu schaffen und einen gleichwertigen Anlegerschutz zu erreichen indem der Rechtsrahmen auf europäischer Ebene harmonisiert wird. Damit wird der Binnenmarkt für Wertpapiere vollendet.
Die wesentlichen Aspekte bei der Umsetzung der Transparenzrichtlinie sind:
- Verbesserung der Qualität und Quantität der Informationen, welche den Anlegern durch Emittenten zur Verfügung zu stellen sind. Dabei steht vor allem die verstärkte Harmonisierung bezüglich der regelmässigen und laufenden Informations- und Offenlegungspflichten seitens der Emittenten im Vordergrund.
- Neuregelung der Meldepflichten von Aktionären in Bezug auf die von ihnen gehaltenen bedeutenden Beteiligungen.
Bei der Transparenzrichtlinie handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie. Sie wird in Liechtenstein durch die Totalrevision des Offenlegungsgesetzes sowie durch eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Bankengesetzes, des Investmentunternehmensgesetzes, des Vermögensverwaltungsgesetzes und des Finanzmarktaufsichtsgesetzes umgesetzt. Die in Entstehung befindliche EG-Verordnung bedarf keiner Umsetzung, sie ist unmittelbar anzuwenden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Anne-Sophie Constans-Lampert
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 88