pafl: Ordnungsbussengesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 23. Januar (pafl) - Die Regierung hat die Abänderung des Gesetzes über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften (Ordnungsbussengesetz, OBG) Gemeinden, Kommissionen und Institutionen zur Stellungnahme bis 31. März 2008 unterbreitet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Der Landtag hat mit Beschluss vom 21. Juni 1995 das Gesetz über das vereinfachte Verfahren bei Übertretungen von Strassenverkehrsvorschriften geschaffen, welches am 6. September 1995 in Kraft getreten ist. Inzwischen wurde festgestellt, dass einerseits die Bestimmungen dieses Gesetzes näher zu präzisieren und andererseits weitere Bestimmungen aufzunehmen sind.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, den Ausschluss des Ordnungsbussenverfahrens sowie das Zusammentreffen mehrerer Übertretungen näher zu definieren. Das Einheben von Ordnungsbussen durch die Gemeindepolizeiorgane soll nicht mehr über den ganzen Umfang der Ordnungsbussenliste möglich sein, sondern nur noch auf bestimmte Übertretungstatbestände beschränkt werden. Das Einheben von Ordnungsbussen soll weiters nur dann möglich sein, wenn die Gemeindepolizeiorgane eine anerkannte Schulung über das Strassenverkehrsrecht und das Ordnungsbussenverfahren absolviert haben.
Kontakt:
Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann
Mitarbeiter der Regierung
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