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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Massnahmenplan Luft: Holzfeuerungen werden erfasst

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 29. Januar beschlossen, kleine Holzfeuerungen mit 
einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt zu erfassen. 
Damit wird die Massnahme Nr. 1 des Massnahmenplans Luft vom 18. 
September 2007 umgesetzt. Das Amt für Umweltschutz wird beauftragt, 
zusammen mit den Kaminfegern die kleinen Holzfeuerungen zu erfassen 
und eine erste Sichtkontrolle durchzuführen.
Bislang wurden Holzfeuerungen ab einer Feuerungswärmeleistung von 
mehr als 70 Kilowatt periodisch kontrolliert. Die Brennstoffkontrolle
bei Kleinholzfeuerungen erfolgte üblicherweise nur bei Klagen. Bei 
Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt 
gelten gemäss Luftreinhalteverordnung die Emissionsgrenzwerte in der 
Regel als eingehalten, wenn feststeht, dass die Anlage fachgerecht 
betrieben und ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt wird.
Das vorliegende Vorgehenskonzept orientiert sich an den Grundlagen
der Arbeitsgruppe FairFeuern der Ostschweizer Kantone und des 
Fürstentums Liechtenstein. Im Hinblick auf eine periodische 
Sichtkontrolle gemäss Beschlüssen der Umweltdirektoren der 
Ostschweizer Kantone und Liechtensteins und des Massnahmenplans Luft 
sind in einem ersten Schritt alle Kleinholzfeuerungen systematisch zu
erfassen und ist ihr Betriebszustand zu beurteilen. Bei der Erfassung
wird der Zustand der Anlage, des Brennstoffs und der Asche beurteilt.
Gleichzeitig sollen die Anlagenbetreiber durch die speziell dafür 
ausgebildeten Kaminfeger mit einem Merkblatt informiert und bezüglich
schadstoffarme Verbrennung beraten werden.
Eine systematische Kontrolle kleiner Holzfeuerungen kann 
Fehlverhalten erkennen und korrigieren. Damit lassen sich grosse 
Mengen Feinstaub pro Jahr vermeiden. Die bereits gesammelten 
Erfahrungen aus verschiedenen Kantonen bestätigen die Einfachheit und
Wirksamkeit dieses Vorgehens. Die Erfassung der Holzfeuerungen 
erfolgt im Rahmen der üblichen Tätigkeit der Kaminfeger.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Tel.: +423 236 61 91

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