pafl: Massnahmenplan Luft: Holzfeuerungen werden erfasst
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Januar beschlossen, kleine Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung von bis zu 70 Kilowatt zu erfassen. Damit wird die Massnahme Nr. 1 des Massnahmenplans Luft vom 18. September 2007 umgesetzt. Das Amt für Umweltschutz wird beauftragt, zusammen mit den Kaminfegern die kleinen Holzfeuerungen zu erfassen und eine erste Sichtkontrolle durchzuführen.
Bislang wurden Holzfeuerungen ab einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 70 Kilowatt periodisch kontrolliert. Die Brennstoffkontrolle bei Kleinholzfeuerungen erfolgte üblicherweise nur bei Klagen. Bei Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt gelten gemäss Luftreinhalteverordnung die Emissionsgrenzwerte in der Regel als eingehalten, wenn feststeht, dass die Anlage fachgerecht betrieben und ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt wird.
Das vorliegende Vorgehenskonzept orientiert sich an den Grundlagen der Arbeitsgruppe FairFeuern der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein. Im Hinblick auf eine periodische Sichtkontrolle gemäss Beschlüssen der Umweltdirektoren der Ostschweizer Kantone und Liechtensteins und des Massnahmenplans Luft sind in einem ersten Schritt alle Kleinholzfeuerungen systematisch zu erfassen und ist ihr Betriebszustand zu beurteilen. Bei der Erfassung wird der Zustand der Anlage, des Brennstoffs und der Asche beurteilt. Gleichzeitig sollen die Anlagenbetreiber durch die speziell dafür ausgebildeten Kaminfeger mit einem Merkblatt informiert und bezüglich schadstoffarme Verbrennung beraten werden.
Eine systematische Kontrolle kleiner Holzfeuerungen kann Fehlverhalten erkennen und korrigieren. Damit lassen sich grosse Mengen Feinstaub pro Jahr vermeiden. Die bereits gesammelten Erfahrungen aus verschiedenen Kantonen bestätigen die Einfachheit und Wirksamkeit dieses Vorgehens. Die Erfassung der Holzfeuerungen erfolgt im Rahmen der üblichen Tätigkeit der Kaminfeger.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Tel.: +423 236 61 91