pafl: Übernahme der Wasserrahmenrichtlinie ins EWR-Abkommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Januar (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Übernahme der EG-Wasserrahmenrichtlinie ins EWR-Abkommen. Am 28. September 2007 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Wasserrahmenrichtlinie mit Anpassungen in das EWR-Abkommen aufzunehmen. Um die Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, müssen das Gewässerschutzgesetz und das Wasserrechtsgesetz angepasst werden.
Das Gewässerschutzgesetz wird in folgenden Aspekten abgeändert:
- Die Zielsetzung für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung und für den Schutz von Gewässern abhängiger Landökosysteme wird ergänzt; - der Grundsatz der Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten und die Verpflichtung zur internationalen Koordination werden aufgenommen; - die Umweltziele für die Gewässer und die Fristen zur Zielerreichung werden aufgenommen; - die Bestandesaufnahme, das Gewässermonitoring, die Massnahmenplanung und die Ausarbeitung des Bewirtschaftungsplanes werden geregelt.
Im Weiteren muss das Wasserrechtsgesetz in dem Sinne geändert werden, dass der Wasser-Bewirtschaftungsplan im internationalen Kontext erstellt werden muss.
Ganzheitlicher Ansatz
Mit der Richtlinie wird gegenüber den sektoralen Gewässerschutzrichtlinien der vergangenen Jahre ein ganzheitlicher, integrierter Ansatz verfolgt: Über die Staats- und Ländergrenzen hinweg sollen die Gewässer innerhalb von Flusseinzugsgebieten koordiniert bewirtschaftet werden. Die Merkmale jeder Flussgebietseinheit sind zu erfassen, die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Gewässer zu überprüfen und die Wassernutzung wirtschaftlich zu analysieren. Weiters ist ein Verzeichnis der Gebiete, für die gemäss den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ein besonderer Schutzbedarf festgestellt wurde, zu erstellen. Anschliessend muss für jedes Einzugsgebiet ein Bewirtschaftungsplan und ein Massnahmenprogramm erstellt werden, in denen die Ergebnisse der durchgeführten Analysen und Studien berücksichtigt werden.
Umsetzung innerhalb bestehender Strukturen
Liechtenstein liegt vollumfänglich in der neun Staaten umfassenden Flussgebietseinheit Rhein. Im Rahmen internationale Gremien (Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB), Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA)) und gestützt auf das Gewässerschutzgesetz arbeitet Liechtenstein heute schon an der praktischen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Niedhart, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 93