pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Vaduz (ots)
Vaduz, 31. Januar (pafl) - Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) verabschiedet. Die Abänderung zielt darauf ab, die EG-Richtlinie zur Änderung der EWG-Richtlinie über die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie ist zur Umsetzung bis 15. April 2008 vorgesehen.
Am 6. Juli 2007 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2006/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals in das EWR-Abkommen zu übernehmen. In seiner Sitzung vom 24. Oktober 2007 hat der Landtag diesem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zugestimmt.
Zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance zielt diese Richtlinie darauf ab, die EU-Kapitalvorschriften für Aktiengesellschaften zu vereinfachen und zu verbessern, gleichzeitig aber auch wirksame Schutzvorkehrungen für Gläubiger und Anleger zu treffen, insbesondere für Minderheitsaktionäre.
Die Richtlinie soll es Aktiengesellschaften erleichtern, bestimmte Massnahmen vorzunehmen, die sich auf die Höhe und die Struktur des Kapitals sowie auf deren Eigentumsverhältnisse auswirken. Die derzeitigen Kapitalvorschriften der zweiten Gesellschaftsrechtsrichtlinie werden von den Beteiligten in bestimmten Punkten als zu starr und teuer empfunden. Aus diesem Grund sollen die Mitgliedstaaten nach der neuen Richtlinie die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Bedingungen spezielle Berichtspflichten abzuschaffen und gewisse Änderungen in der Besitzstruktur vorzunehmen. Diese Änderungen sollen die Gesellschaften in die Lage versetzen, rascher und kostengünstiger auf Marktentwicklungen zu reagieren. Parallel zu diesen Erleichterungen werden in einzelnen Bestimmungen die Rechte der Minderheitsaktionäre und Gläubiger der Gesellschaft gestärkt.
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