pafl: Mitteilung der Staatsanwaltschaft
Vaduz (ots)
Vaduz, 27. Februar (pafl) - Aufgrund der jüngsten Medienberichte im Zusammenhang mit der mutmasslich widerrechtlichen Datenweitergabe hat die liechtensteinische Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass zwischenzeitlich gerichtliche Vorerhebungen gegen Heinrich Kieber und unbekannte Täter eingeleitet wurden. Es wird dabei wegen des Verdachtes der Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses zugunsten des Auslands nach Paragraph 124 Abs. 1 und 2 StGB sowie des Datendiebstahls nach Paragraph 131a StGB ermittelt.
In diesem Zusammenhang wurden zwischenzeitlich auch zwei Rechtshilfeersuchen an die zuständigen Staatsanwaltschaften Bochum und München übermittelt.
Zweck dieser Ersuchen ist es, tatverdachtsrelevante Informationen über die tatsächliche Identität des Informanten zu erlangen. Ausserdem ersucht das Fürstliche Landgericht um Information über die Art und den Umfang der durch die Verdächtigen an die ausländischen Behörden bekannt gegebenen Daten und die Umstände, welche zur Übergabe dieser Daten an die deutschen Behörden führten. Diese Informationen sind für die Beurteilung der strafrechtlichen Relevanz der Handlungen der Verdächtigen ausschlaggebend.
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Staatsanwaltschaft
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