pafl: Neue Verordnung über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. März 2008 eine neue Verordnung über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen genehmigt und erlassen. Damit werden EU-Richtlinien übernommen und in nationales Recht umgesetzt. Es handelt sich dabei um die technische Kontrolle von Nutzfahrzeugen, die nach vorgegebenen Prüfpunkten durchgeführt wird.
Durch den Anstieg des Verkehrsaufkommens sehen sich alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union ähnlich gearteten und ähnlich gravierenden Sicherheits- und Umweltproblemen gegenüber. Im Interesse der Strassenverkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des fairen Wettbewerbs sollen daher Nutzfahrzeuge nur betrieben werden dürfen, wenn ihr Wartungszustand ein hohes Mass an Übereinstimmungen mit den technischen Vorschriften gewährleistet.
Die vorliegende Verordnung wurde analog einer entsprechenden Richtlinie aus dem Jahr 2000 des Europäischen Parlaments vollständig neu erarbeitet, um nun allen enthaltenen Forderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig wurde eine weitere Richtlinie aus dem Jahr 2003 mit eingebunden. Die bisherige Verordnung vom Oktober 2003 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird aufgehoben.
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