pafl: Stellungnahme zur Initiative zur Abänderung des Volksrechtegesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag ihre Stellungnahme zur Landtags-Initiative betreffend Abänderung des Volksrechtegesetzes (Gesetz über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten). Die Regierung führt darin aus, dass das Recht auf ein Mandat als Abgeordneter des Landtags für einen bestimmten Wahlbezirk erworben wird und bei Verlegung des ordentlichen Wohnsitzes in den anderen Wahlbezirk verloren geht.
Die Verfassung bindet den Erwerb, die Innehabung, die Ausübung und den Verlust der politischen Rechte an den ordentlichen Wohnsitz im Lande, das Wahlrecht zum Landtag insbesondere an den ordentlichen Wohnsitz in einem der zwei Wahlbezirke. Das Recht auf ein Landtags-Mandat wird durch die Wahl für einen bestimmten Wahlbezirk nur aufgrund des ordentlichen Wohnsitzes in diesem Wahlbezirk erworben und geht daher, wenn der ordentliche Wohnsitz während der Wahlperiode in einen anderen Wahlbezirk verlegt wird, wieder verloren.
Die Hervorhebung des Wahlkreises im Volksrechtegesetz erweist sich somit als sinnvoll. Die von den Initianten vorgeschlagene Ergänzung des Volksrechtegesetzes ist geeignet, im Sinne des geltenden Rechts Klarheit zu schaffen.
Die von den Initianten vorgeschlagene Abänderung des Volksrechtegesetzes wird damit begründet, dass die Wahlkreise einen bedeutsamen geschichtlichen Ursprung haben. Die geographische Festlegung der Wahlkreiseinteilung geht letztlich auf die Herausbildung der Herrschaft Schellenberg und der Grafschaft Vaduz im 14. Jahrhundert zurück. Diese Aufteilung hat sich seitdem als sehr stabil und als kaum umstritten erwiesen. Durch die Schaffung von zwei Wahlkreisen wurde das Prinzip der Repräsentation verstärkt. Dieses Prinzip der Repräsentation wird auch dadurch verwirklicht, dass Unterländer und Oberländer Abgeordnete eben in den jeweiligen Wahlkreisen zu wohnen haben.
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