pafl: Verkehrsverordnungen erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. März die neu geschaffene Chauffeurzulassungsverordnung, die abgeänderte Verkehrszulassungsverordnung sowie die geänderten Weisungen betreffend Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat erlassen.
Die neue Chauffeurszulassungsverordnung regelt die Zulassung von Fahrzeugführern zum Transport von Personen und Gütern auf der Strasse, ihre Weiterbildung und die Anforderungen an die Weiterbildungsstätten. Mit der Verordnung werden entsprechende EG-/EWG-Richtlinien umgesetzt.
Berufschauffeure müssen gemäss der Chauffeurzulassungsverordnung zusätzlich zum Führerausweis den Fähigkeitsausweis für Personen- und/oder Gütertransport erwerben und sich regelmässig weiterbilden. Der Fähigkeitsausweis für Berufschauffeure wird jeweils befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Innerhalb dieser Zeitspanne müssen die Chauffeure total 35 Weiterbildungsstunden nachweisen, um den Fähigkeitsausweis um weitere 5 Jahre verlängern zu können. Die Neuregelung gilt ab 1. September 2009.
Aufgrund der neu geschaffenen Chauffeurzulassungsverordnung musste auch die Verkehrszulassungsverordnung punktuell angepasst werden. Weiters wurden die Weisungen betreffend Ausstellung des Führerausweises im Kreditkartenformat überarbeitet und an die aktuellen Begebenheiten angepasst.
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