pafl: Abänderung des Rechtsanwalts-, des Treuhänder- und des Patentanwaltsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 2 April (pafl) - Die Regierung hat dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend der Abänderung des Rechtsanwaltsgesetzes (RAG), des Treuhändergesetzes (TrHG) und des Patentanwaltsgesetzes (PAG) unterbreitet. Die Gesetze sollen damit den Anforderungen einer EWR-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gerecht werden.
Bereits im April und Mai 2007 waren RAG, TrHG, PAG und WPRG (Gesetz über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften) an die Vorgaben der EWR-Richtlinie aus dem Jahr 2005 angepasst worden. Eine Restumsetzung der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, welche mit Beschluss des Gemischten Ausschusses ins EWR-Abkommen übernommen wurde, soll nun mit den vorliegenden Gesetzesänderungen erfolgen. Die Richtlinie tritt voraussichtlich im 2. Quartal 2008, nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens, in den EWR/EFTA-Staaten in Kraft, für welche damit gleichzeitig die Umsetzungsfrist endet.
Schwerpunkte der Gesetzesvorlagen betreffen einen stärkeren Automatismus der Anerkennung von Qualifikationen und eine verstärkte Zusammenarbeit der EWR-Mitgliedstaaten im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen. Das Gesetz vom Dezember 2007 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz; BAG) findet subsidiär auf die Bestimmungen der Diplomanerkennung Anwendung. Es regelt Fragen der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, insoweit diese nicht schon durch die berufsspezifischen Gesetze beantwortet werden.
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