pafl: Neues Waffengesetz in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. April (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. April 2008 einen Vernehmlassungsbericht zum neuen Waffengesetz zuhanden des Landtags verabschiedet.
Das seit 1971 in Liechtenstein geltende Waffengesetz entspricht schon seit längerem nicht mehr den heutigen geänderten Bedürfnissen und Anforderungen an ein zeitgemässes Waffenrecht, welches dem Wandel der Gesellschaft der letzten Jahrzehnte entsprechend Rechnung trägt.
Zum einen soll ein zeitgemässes Waffengesetz geschaffen werden, um die missbräuchliche Verwendung von Waffen, wesentlichen und besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör und Munition möglichst zu verhindern. Zum anderen sind auch die aufgrund des bilateralen Abkommens zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union über die Assoziierung an Schengen und Dublin bedingten waffenrechtlichen Anpassungen mit zu berücksichtigen.
Aufgrund der Vielzahl von notwendigen Änderungen hat sich die Regierung veranlasst gesehen, eine Totalrevision des Waffengesetzes vorzunehmen.
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