pafl: Aufhebung des Gentech-Freisetzungsverbotes
Vaduz (ots)
Vaduz, 18. April (pafl) - In den Landeszeitungen vom 17. April wurde in einer Stellungnahme der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) darauf hingewiesen, das das bestehende Verbot von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen wegen der Übernahme einer EU-Richtlinie ins EWR-Abkommen aufzuheben ist. In ähnliche Richtung geht auch die Berichterstattung in einer liechtensteinischen Landeszeitung. In diesen Beiträgen wird missverständlicherweise der Eindruck erweckt, dass Liechtenstein nach bestehender Rechtslage gentechfrei sei, und insbesondere in der Landwirtschaft keine Gentech-Produktion erlaubt sei.
Hierzu ist bezüglich der geltenden Rechtslage aufgrund des Gesetzes über den Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen folgendes festzuhalten:
- Nach dem bestehenden Gesetz sind Freisetzungsversuche und die Herstellung gentechnisch veränderter Organismen verboten.
- Gentechnisch veränderte Organismen inklusive Saatgut, die in der Schweiz oder in der EU zum Verkehr freigegeben sind, dürfen heute schon nach Liechtensteinischem Gesetz in Liechtenstein verwendet werden. Allerdings ist dazu eine Bewilligung erforderlich.
Insofern ist Liechtenstein in rechtlicher Hinsicht auch heute nicht gentechfrei. Die Richtlinie, die ins EWR-Abkommen zu übernehmen ist, regelt die Bedingungen der Anwendungen klarer. Für die Anwendung von Gentechprodukten in der Landwirtschaft wird dazu eine Koexistenzverordnung zu erlassen sein, welche die diesbezüglichen Voraussetzungen klar festhält. Die meisten Landwirtschaftsbetriebe produzieren nach den Richtlinien des biologischen Landbaues oder der integrierten Produktion. Zum Schutze der nach diesen Kriterien produzierenden Landwirtschaftsbetriebe wird die Koexistenzverordnung so zu gestalten sein, dass für den Anbau von gentechnisch verändertem Saatgut Bedingungen gelten, welche eine Kontamination der anderen Betriebsflächen verhindern.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Abteilungsleiter Luft, Lärm, Boden
Tel.: +423 236 61 97