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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes - Anpassung von Verfassung und Volksrechtegesetz - Schaffung eines Gesetzes über die Stiftung Ärar Liechtenstein

Vaduz (ots)

Vaduz, 23. April (pafl) -  Die Regierung hat einen
Vernehmlassungsbericht verabschiedet über die Neufassung des 
Finanzhaushaltsgesetzes und damit in Verbindung stehenden Anpassungen
der Verfassung und des Volksrechtegesetzes sowie der Schaffung eines 
Gesetzes über die Stiftung Ärar Liechtenstein. Obwohl sich das aus 
dem Jahre 1974 stammende Finanzhaushaltsrecht in weiten Teilen bis 
heute sehr bewährt hat, besteht in einzelnen wichtigen 
Themenbereichen Bedarf zur Weiterentwicklung. Die 
Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. Mai 2008; der Bericht kann bei der
Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li 
(Vernehmlassungen) bezogen werden.
Regelungen zu Rechnungslegung und Finanzberichterstattung
Auf internationaler Ebene sind Bestrebungen im Gange, die 
Rechnungslegung öffentlicher Haushalte zu normieren, wie dies auch im
privatwirtschaftlichen Bereich der Fall ist. Die Regierung schlägt 
vor, die aus ihrer Sicht für den liechtensteinischen Staatshaushalt 
sinnvollen Regelungen in innerstaatliches Recht zu übernehmen.
Definitionsbedarf bezüglich des Finanzleitbilds als 
Steuerungsinstrument
In einem weiteren Schwerpunkt soll das Finanzleitbild als 
Instrument der Steuerung der Finanzpolitik einerseits klarer 
formuliert und andererseits durch eine zukunftsgerichtete Sichtweise 
mit mehr Verbindlichkeit ausgestattet werden.
Börsenbedingte Ergebnisbeeinflussung durch selbständige Stiftung 
vermeiden
Den dritten Schwerpunkt des Berichtes bildet die Organisation der 
Vermögensverwaltung. Das Finanzergebnis als Teil der heutigen 
Laufenden Rechnung unterliegt naturgemäss börsenbedingten und damit 
nur sehr begrenzt steuerbaren Entwicklungen. Dadurch kann das 
Resultat der Landesrechnung sowohl im positiven wie im negativen 
Bereich verzerrt werden, was in den vergangenen Jahren des Öfteren 
der Fall war. Die Regierung schlägt deshalb vor, das durch externe 
Institute verwaltete Finanzvermögen des Landes in eine selbständige 
Stiftung des öffentlichen Rechts zu übertragen und auf diese Weise 
die beschriebene Volatilität in diesem Bereich aus der Landesrechnung
auszulagern. Dem Landeshaushalt soll im Gegenzug eine im Voraus 
definierte Verzinsung des Kapitals zufliessen.
Klarstellung der Finanzkompetenzen durch Verfassungsänderung
Die Höhe des in der Verfassung verankerten Finanzreferendums 
bildet die Ausgangslage für die Finanzkompetenzordnung von Landtag, 
Regierung und Verwaltung. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass 
die heutige Betragsgrenze des Finanzreferendums angehoben werden 
sollte und schlägt eine vertretbare Anpassung der Verfassung und 
damit verbunden eine Klarstellung der Finanzkompetenzen bzw. der 
Delegationsmöglichkeiten an die Regierung, die einzelnen 
Regierungsmitglieder als auch an die Amtsstellen der Landesverwaltung
vor.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Website im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
Tel.: +423 236 61 14

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