pafl: Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes - Anpassung von Verfassung und Volksrechtegesetz - Schaffung eines Gesetzes über die Stiftung Ärar Liechtenstein
Vaduz (ots)
Vaduz, 23. April (pafl) - Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet über die Neufassung des Finanzhaushaltsgesetzes und damit in Verbindung stehenden Anpassungen der Verfassung und des Volksrechtegesetzes sowie der Schaffung eines Gesetzes über die Stiftung Ärar Liechtenstein. Obwohl sich das aus dem Jahre 1974 stammende Finanzhaushaltsrecht in weiten Teilen bis heute sehr bewährt hat, besteht in einzelnen wichtigen Themenbereichen Bedarf zur Weiterentwicklung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. Mai 2008; der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Regelungen zu Rechnungslegung und Finanzberichterstattung
Auf internationaler Ebene sind Bestrebungen im Gange, die Rechnungslegung öffentlicher Haushalte zu normieren, wie dies auch im privatwirtschaftlichen Bereich der Fall ist. Die Regierung schlägt vor, die aus ihrer Sicht für den liechtensteinischen Staatshaushalt sinnvollen Regelungen in innerstaatliches Recht zu übernehmen.
Definitionsbedarf bezüglich des Finanzleitbilds als Steuerungsinstrument
In einem weiteren Schwerpunkt soll das Finanzleitbild als Instrument der Steuerung der Finanzpolitik einerseits klarer formuliert und andererseits durch eine zukunftsgerichtete Sichtweise mit mehr Verbindlichkeit ausgestattet werden.
Börsenbedingte Ergebnisbeeinflussung durch selbständige Stiftung vermeiden
Den dritten Schwerpunkt des Berichtes bildet die Organisation der Vermögensverwaltung. Das Finanzergebnis als Teil der heutigen Laufenden Rechnung unterliegt naturgemäss börsenbedingten und damit nur sehr begrenzt steuerbaren Entwicklungen. Dadurch kann das Resultat der Landesrechnung sowohl im positiven wie im negativen Bereich verzerrt werden, was in den vergangenen Jahren des Öfteren der Fall war. Die Regierung schlägt deshalb vor, das durch externe Institute verwaltete Finanzvermögen des Landes in eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts zu übertragen und auf diese Weise die beschriebene Volatilität in diesem Bereich aus der Landesrechnung auszulagern. Dem Landeshaushalt soll im Gegenzug eine im Voraus definierte Verzinsung des Kapitals zufliessen.
Klarstellung der Finanzkompetenzen durch Verfassungsänderung
Die Höhe des in der Verfassung verankerten Finanzreferendums bildet die Ausgangslage für die Finanzkompetenzordnung von Landtag, Regierung und Verwaltung. Die Regierung vertritt die Ansicht, dass die heutige Betragsgrenze des Finanzreferendums angehoben werden sollte und schlägt eine vertretbare Anpassung der Verfassung und damit verbunden eine Klarstellung der Finanzkompetenzen bzw. der Delegationsmöglichkeiten an die Regierung, die einzelnen Regierungsmitglieder als auch an die Amtsstellen der Landesverwaltung vor.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website im Internet (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
Tel.: +423 236 61 14