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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Interpellationsbeantwortung zum Mietrecht

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 29. April 2008 eine Interpellation zum Mietrecht und zur 
aktuellen Situation der Mieter und Mieterinnen beantwortet. Die 
Interpellation, die im November 2007 eingereicht worden war, stellt 
den jüngsten parlamentarischen Vorstoss zum Mietrecht dar und wurde 
von der Regierung sehr umfassend beantwortet. Thematisiert wird das 
liechtensteinische Mietrecht bereits seit 1990.
Den Schwerpunkt der Abklärungen zum Mietrecht hat die Regierung im
letzten Jahr darauf gelegt, festzustellen, ob sich die rechtliche und
tatsächliche Situation der Schweiz mit derjenigen von Liechtenstein 
vergleichen lässt. Im Oktober 2007 wurde ein ausgewiesener Experte 
beauftragt, einen Bericht zur Problematik der mietrechtlichen Praxis 
in Liechtenstein zu verfassen. Die Erstattung des Berichts erfolgte 
im Februar 2008; der Bericht wurde sodann ressortintern analysiert. 
Allerdings erwähnt die Regierung in der Beantwortung bereits, dass 
nach Ansicht des Experten im Rahmen des Berichts insoweit ein 
Handlungsbedarf gesehen wurde, als eine Gesamtrevision des 
antiquierten Miet- und Pachtrechts, welches im wesentlichen aus dem 
Jahr 1811 stammt, zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit führen 
würde.
Nachdem nun der Bericht des Experten vorliegt und der 
Handlungsbedarf näher geklärt werden konnte, vertritt die Regierung 
die Ansicht, dass weitere Schritte getätigt werden können. Auch die 
Projektgruppe "200 Jahre ABGB", welcher Vertreter der 
Rechtsanwaltskammer und des Landgerichts angehören, hat sich bereits 
mit der Thematik des Mietrechts befasst. Darüber hinaus fand im April
diesen Jahres ein Gespräch mit besagtem Mietrechtsexperten statt. Im 
Zuge dieser Besprechung wurde der konkrete Handlungsbedarf und die 
weitere Vorgehensweise eingehend erörtert und diskutiert. Nun ist 
geplant, im Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" eine 
Gesetzesvorlage zum Miet- und Pachtrecht auszuarbeiten, welcher als 
Rezeptionsgrundlage das schweizerische Recht zugrunde gelegt werden 
soll.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 3

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