pafl: Interpellationsbeantwortung zum Mietrecht
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. April 2008 eine Interpellation zum Mietrecht und zur aktuellen Situation der Mieter und Mieterinnen beantwortet. Die Interpellation, die im November 2007 eingereicht worden war, stellt den jüngsten parlamentarischen Vorstoss zum Mietrecht dar und wurde von der Regierung sehr umfassend beantwortet. Thematisiert wird das liechtensteinische Mietrecht bereits seit 1990.
Den Schwerpunkt der Abklärungen zum Mietrecht hat die Regierung im letzten Jahr darauf gelegt, festzustellen, ob sich die rechtliche und tatsächliche Situation der Schweiz mit derjenigen von Liechtenstein vergleichen lässt. Im Oktober 2007 wurde ein ausgewiesener Experte beauftragt, einen Bericht zur Problematik der mietrechtlichen Praxis in Liechtenstein zu verfassen. Die Erstattung des Berichts erfolgte im Februar 2008; der Bericht wurde sodann ressortintern analysiert. Allerdings erwähnt die Regierung in der Beantwortung bereits, dass nach Ansicht des Experten im Rahmen des Berichts insoweit ein Handlungsbedarf gesehen wurde, als eine Gesamtrevision des antiquierten Miet- und Pachtrechts, welches im wesentlichen aus dem Jahr 1811 stammt, zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit führen würde.
Nachdem nun der Bericht des Experten vorliegt und der Handlungsbedarf näher geklärt werden konnte, vertritt die Regierung die Ansicht, dass weitere Schritte getätigt werden können. Auch die Projektgruppe "200 Jahre ABGB", welcher Vertreter der Rechtsanwaltskammer und des Landgerichts angehören, hat sich bereits mit der Thematik des Mietrechts befasst. Darüber hinaus fand im April diesen Jahres ein Gespräch mit besagtem Mietrechtsexperten statt. Im Zuge dieser Besprechung wurde der konkrete Handlungsbedarf und die weitere Vorgehensweise eingehend erörtert und diskutiert. Nun ist geplant, im Rahmen der Projektgruppe "200 Jahre ABGB" eine Gesetzesvorlage zum Miet- und Pachtrecht auszuarbeiten, welcher als Rezeptionsgrundlage das schweizerische Recht zugrunde gelegt werden soll.
Kontakt:
Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 3