VICTORINOX setzt auf der CeBIT Kampf gegen Produktpiraten fort
Ibach-Schwyz/Hannover (ots)
Erneute Standräumungen wegen Imitaten / Klage gegen asiatische Handelsplattform erhoben
Kaum hatte am vergangenen Dienstag in Hannover die weltgrösste Computerfachmesse CeBIT ihre Pforten geöffnet, war auch die Jagd auf international agierende Produktpiraten eröffnet. An vorderster Front dabei war, wie schon im vergangenen Jahr, VICTORINOX AG, Herstellerin der weltbekannten Schweizer Offiziersmesser.
Das Schweizer Traditionsunternehmen ist seit geraumer Zeit von Produktfälschungen und Schutzrechtsverletzungen betroffen. Gemeinsam mit einem auf das Aufspüren von Imitaten spezialisierten Schweizer Unternehmen und deutschen Anwälten wurden bereits am ersten Messetag fünf Unternehmen ermittelt, die Imitate des "SwissMemory", einem Schweizer Taschenmesser mit integriertem USB-Speicherstick, angeboten hatten. Erneut bestätigte sich der seit Jahren festzustellende Trend, dass die Imitate aus Fernost immer detaillierter werden und manchmal erst auf den zweiten Blick als Fälschung zu erkennen sind. Einige Imitate hatten nicht nur Form, Farbe und Funktion bis ins kleinste Detail übernommen, sondern auch das bekannte VICTORINOX-Emblem - das Schweizer Kreuz in einem Wappenschild - angedeutet.
Gegen vier Aussteller erwirkte VICTORINOX vor Gericht einstweilige Verfügungen, die noch während der CeBIT vollstreckt werden konnten. Die Fälschungen wurden vom Gerichtsvollzieher beschlagnahmt, Werbematerial wurde ebenfalls eingezogen oder geschwärzt. Weil drei der betroffenen Aussteller die angefallenen Prozesskosten nicht zahlen konnten oder wollten, wurden deren Stände gegen Ende der Messe komplett geräumt. Die ausgestellten Waren werden demnächst durch den Gerichtsvollzieher versteigert.
Doch nicht nur Ausstellern von Fälschungen ging es auf der CeBIT an den Kragen. Auch alibaba.com, eine der führenden asiatischen Internethandelsplattformen mit mehr als 24 Mio. Nutzern aus über 200 Ländern und Regionen, muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Eine Unterlassungsklage von VICTORINOX, mit der es alibaba.com gerichtlich verboten werden soll, am Anbieten oder Bewerben von Produktfälschungen mitzuwirken, wurde am vergangenen Freitag am Messestand von alibaba.com zugestellt.
VICTORINOX stützt sich dabei auf mehrere Entscheidungen, die der Schweizer Uhrenhersteller ROLEX vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) u.a. gegen das Internetauktionshaus "eBay" erstritten hatte. Werden auf einer Internetplattform Imitate angeboten und erhält der Betreiber der Webseite davon Kenntnis, muss er nicht durch das ihm konkret gemeldete Angebot löschen. Er muss auch dafür Sorge tragen, dass es zukünftig möglichst nicht mehr zu solchen Verletzungsformen kommt. Zwar muss ein Anbieter nicht alle Angebote vorab kontrollieren. Der BGH betonte aber, dass der Betreiber einer Onlinehandelsplattform im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren zu "angemessenen Bemühungen" verpflichtet ist. In Betracht kommt vor allem der Einsatz von Filtersoftware, um verdächtige Angebote aufspüren und sperren zu können.
Die Betreiber von alibaba.com waren von VICTORINOX in den letzten Jahren immer wieder über konkrete Angebote informiert worden. Zwar wurden solche Angebote in der Regel, wenn auch stets mit Zeitverzögerungen, gelöscht. Vorkehrungen, die das Anbieten weiterer Imitate verhindern oder wenigstens erschweren, wurden aber vollständig unterlassen. Deswegen hat VICTORINOX nun den Rechtsweg beschritten. Im Falle einer Verurteilung drohen den alibaba.com-Verantwortlichen für jedes Inserat, in dem eine Fälschung von VICTORINOX-Produkten angeboten wird, an die Deutsche Staatskasse zahlbare Ordnungsgelder bis zu ¤ 250.000 oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren.
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