pafl: Masernerkrankungen in der Schweiz - Impfstatus in Liechtenstein sollte überprüft werden
Vaduz (ots)
Vaduz, 6. Mai (pafl) - Im Rahmen der zahlreichen Masernerkrankungen in der Schweiz sind seit Beginn dieses Jahres fast 1'400 Menschen erkrankt; 68 davon im Raum Appenzell Innerrhoden, 60 Fälle in St. Gallen, 7 Fälle in Appenzell Ausserrhoden und 82 Fälle in Graubünden. In Liechtenstein sind bis auf einen Fall im letzten Jahr keine Masern aufgetreten. "Aufgrund der Nähe zu den betroffenen Kantonen empfehlen wir der Liechtensteiner Bevölkerung, in Absprache mit dem Bundesamt für Gesundheit in Bern, ihren Impfstatus zu überprüfen", empfiehlt Sabine Erne vom Amt für Gesundheit.
Häufig Komplikationen
Masern werden vom Masernvirus verursacht und mittels Tröpfchen übertragen. Nach einer Ansteckung treten die ersten Beschwerden erst 10 bis 14 Tage später auf. Ansteckend ist man jedoch bereits 3 bis 4 Tage vor und 3 bis 5 Tage nach Ausbruch der Masern. Da es sich um eine virale Erkrankung handelt, können nur die Beschwerden gelindert werden, eine gezielte Behandlung gibt es nicht. Masern verlaufen bei Kindern meist unproblematisch, aber es können sowohl Lungenentzündungen als auch Hirnentzündungen auftreten. Auch Todesfälle unter Kindern sind bekannt. Bei den Erwachsenen verläuft die Erkrankung meist schwerer und es treten häufiger Komplikationen auf.
Jahrgang 1968 und jünger: Eine Impfdosis genügt nicht
Liechtenstein hat im Jahre 1968 mit der Impfung gegen Masern begonnen und zwar mit einem 1-Dosis-Schema. Heute ist bekannt, dass dieses Schema keinen ausreichenden Schutz vor der Erkrankung bietet. Das Amt für Gesundheit empfiehlt allen ab Jahrgang 1968 und jünger zu überprüfen, ob eine zweite Impfung gegen Masern in der Vergangenheit erfolgt ist. "Falls nicht, sollte die Impfung nachgeholt werden. Nur wer sicher einmal an Masern erkrankt ist, kann auf eine Impfung verzichten", so Sabine Erne.
Übergangsphase 1965 bis 1967
Den Jahrgängen 1965 bis 1967 empfiehlt das Amt für Gesundheit, sich zur Sicherheit impfen zu lassen. Diese Jahrgänge gehören der Übergansphase an, in der die Wahrscheinlichkeit, mit Masern in Kontakt gekommen zu sein, geringer ist. Ausgenommen sind Personen die ausserplanmässig gegen Masern geimpft worden sind oder deren Erkrankung vom Arzt dokumentiert wurde.
Jahrgänge 1964 und älter
Die Jahrgänge 1964 und älter können davon ausgehen, dass sie während der Kindheit Masern durchgemacht und deshalb einen genügenden Schutz haben.
Hausarzt und Amt für Gesundheit helfen
Sowohl die durchgemachte Erkrankung wie auch die Impfung mit zwei Dosen schützen ein Leben lang. Es gibt jedoch Personen, bei denen die Impfung versagen kann. Diese erkranken trotz Impfung, da ihr Körper auf die Impfung nicht mit der Herstellung von Antikörpern reagiert hat. Solche Fälle treten auf, sind aber sehr selten. Beim zwei Dosen-Schema entspricht dies ungefähr 1 Prozent!
Bei Fragen oder Unsicherheiten können der Hausarzt oder Sabine Erne, Amtsärztin, Tel.: +423 236 73 45, kontaktiert werden.
Kontakt:
Amt für Gesundheit
Sabine Erne , Amtsärztin
Tel.: +423 236 73 45