pafl: Postulatsbeantwortung zur gemeinsamen Obsorge verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. Mai (pafl) - Mit Postulat vom 16. Februar 2006 war die Regierung vom Landtag eingeladen worden, Abklärungen hinsichtlich der gemeinsamen Obsorge von Eltern nach Trennung, Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe als Regelfall zu treffen und dem Landtag Vorschläge für eine allfällige Gesetzesänderung zu den entsprechenden Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zu unterbreiten. In ihrer Sitzung vom 6. Mai ist die Regierung dieser Einladung nun gefolgt.
Die Postulatsbeantwortung legt die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der gemeinsamen Obsorge von Liechtenstein, der Schweiz, Österreich und Deutschland detailliert dar. Weiters werden darin verschiedene ausländische Studien dargelegt und näher gebracht. Derzeit wird beim Marie Meierhofer-Institut für das Kind in Zürich die umfassende Schweizer Studie zum Thema "Kinder und Scheidung" ausgearbeitet. Die Ergebnisse der Studie werden im Jahr 2008 erwartet. Die Veröffentlichung ist auch für Liechtenstein von Bedeutung, da die schweizerische Regelung zum einen als Rezeptionsvorlage für Liechtenstein diente und zum anderen bereits mehrfach im Landtag auf die Wichtigkeit der Studie verwiesen wurde. Da die Veröffentlichung der Schweizer Studie bereits Ende des Jahres 2006 angekündigt worden war und in weiterer Folge immer wieder neu datiert wurde, hatte die Regierung das Postulat bisher nicht beantwortet.
Im Sommer 2007 hat die Regierung die Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ins Leben gerufen. Dabei soll die gesamte Zivilrechtskodifikation Liechtensteins bis ins Jahr 2012 auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Im Zuge ihrer Arbeit hat sich die Projektgruppe auch der Thematik des Kindschaftsrechts angenommen und bereits erste konkrete Gesetzesvorschläge für eine Kindschaftsrechtsnovelle erarbeitet. Es ist nun geplant, das novellierte Kindschaftsrecht inklusive dem Recht der gemeinsamen Obsorge noch im Herbst diesen Jahres in die Vernehmlassung zu schicken. Bis dahin sollte auch die Schweizer Studie vorliegen, sodass sie noch in der Regierungsvorlage berücksichtigt werden kann.
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